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Unistruktur und Rechtliches

Das Curriculum ist dein Studienplan. Wie es aufgebaut ist und für das Studium relevant ist, zeigt das Video:

https://unitube.uni-graz.at/portal/aufzeichnungen.html?id=bf01568f-89b1-42ac-8db2-e45d4f1c38ed

Die Curriculakommission ist für die Erlassung und Abänderung der Curricula (Studienpläne) verantwortlich. Mitglieder der Curriculakommission sind Universitätsprofessor:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sowie Studierende. Die oder der Vorsitzende ist für die Anerkennung von Prüfungen und Vorstudien sowie die Entwicklung der Curricula zuständig.

Das Dekanat ist das organisatorische und administrative Zentrum der Fakultät. Es unterstützt die Curricula-Kommissionen und koordiniert die anfallenden Verwaltungsprozesse. Geleitet wird das Dekanat von einem/einer Dekan:in.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen berät und unterstützt bei Gleichstellung und Frauenförderung und wirkt der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegen. Der AKGL steht allen Universitätsangehörigen zur Verfügung und es werden alle Anfragen vertraulich behandelt.

AKGL

 

Eine Fakultät fasst Studienrichtungen zusammen, die zu einem bestimmten Fachgebiet gehören. Zur naturwissenschaftlichen Fakultät zählen beispielsweise Studienfächer wie Physik, Chemie, Mathematik oder Biologie.

Ein Institut/eine Subeinheit ist die kleinste organisatorische Einheit einer Fakultät und Anlaufstelle für studienspezifische Anfragen, etwa zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

Wer einen ausländischen Studienabschluss hat und möchte, dass er offiziell gleichwertig zum österreichischen Abschluss ist, muss eine Nostrifizierung beantragen. Damit bekommt man auch das Recht, den entsprechenden inländischen akademischen Grad zu führen.

Werden fremde Texte, fremde Inhalte oder Ideen in der eigenen Arbeit übernommen, ohne die Quelle anzugeben, dann ist das ein Plagiat. Wer beim Plagiieren erwischt wird, muss damit rechnen, dass die Arbeit negativ beurteilt wird.

Die Satzung beinhaltet verbindliche Bestimmungen für die Universität Graz. Für Studierende ist vor allem der Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ interessant. Hier sind alle studienrelevanten Themen, etwa Zulassungsfristen und -modalitäten, die Studieneingangs- und Orientierungsphase oder Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmodalitäten, geregelt.

Satzung​​​​​​​

Für die meisten ist der erste Kontaktpunkt mit der Uni die Studienabteilung: Es ist der Ort an der Uni, an dem sich Studierende inskribieren, den ersten ÖH-Beitrag bezahlen und die UNIGRAZCard bekommen. Die Studienabteilung kümmert sich im gesamten Studienverlauf um diverse administrative Belange wie z.B. die An- und Abmeldung von Studien (Studienwechsel), Studien­berechtigungsprüfung, Studienbeiträge, Beurlaubung, das Ausstellen von Studienbestätigungen, die Verleihung akademischer Grade (Sponsion) und vieles mehr.

Studienabteilung

Jede Fakultät hat neben der/dem Dekan:in auch eine:n Studiendekan:in. Die/der Studiendekan:in wird aus den Universitätsprofessor:innen der jeweiligen Fakultät gewählt und ist für alle Angelegenheiten, die zur Organisation und Evaluierung des Studien- und Prüfungsbetriebes erforderlich sind, zuständig.

Die/der Studiendirektor:in ist für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständig. Ihr/Ihm obliegt die Koordination und Planung der Studienangelegenheiten und der Lehre.

Richtlinien der Studiendirektorin

Die Österreichische Hochschüler:innenschaft (ÖH) ist die von Studierenden gewählte Vertretung. Einerseits stellt sie ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung, andererseits vertritt sie die Interessen von Studierenden gegenüber der Universität und den zuständigen Ministerien. Studierende der Uni Graz können sich selbst in der ÖH in unterschiedlichen Bereichen engagieren und so die Uni mitgestalten.

ÖH Uni Graz

Das Universitätsgesetz UG 2002 ist die gesetzliche Grundlage für Universitäten. Es organisiert Universitäten und ihre Studien und reicht von Bestimmungen zur Qualitätssicherung und Beurteilung des Studienerfolgs über Gleichstellung von Frauen und Männern bis hin zu Rechten und Pflichten von Studierenden.

UG 2002

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