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Universität Graz Neuigkeiten Zulassungsfrist

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Mittwoch, 29.01.2014

Zulassungsfrist

Allgemeine Zulassungsfrist für das Sommersemester läuft noch bis 5. Februar 2014

Allgemeine Zulassungsfrist für das Sommersemester läuft noch bis 5. Februar 2014

Bis 5. Februar für ein Studium an der Uni Graz inskribieren

Wie in den letzten Semestern auch, müssen sich StudienanfängerInnen, FortsetzerInnen und WiedereinsteigerInnen, die sich für ein Bachelorstudium oder für das Diplomstudium Rechtswissenschaften für das kommende Sommersemester 2014 an der Uni Graz interessieren über ein Tool online erfassen lassen, einen Termin auswählen und bis 5. Februar 2014 persönlich in der Studienabteilung das gewünschte Studium oder Studien inskribieren.

Gesonderte Regelungen gibt es für die Studienrichtungen, die über Aufnahmeverfahren verfügen: Studienberechtigt im kommenden Semester für die Bachelorstudien 
Betriebswirtschaft, Molekularbiologie, Biologie, Psychologie, Volkswirtschaft sowie Sportwissenschaften bzw. das Diplomstudium Pharmazie sind all jene, die im Sommer 2013 ein Aufnahmeverfahren positiv durchlaufen haben, sich aber entschieden haben, erst im Sommersemester 2014 ihr Studium zu beginnen. 

Interessierte, die ein zugangsbeschränktes Studium an der Uni Graz inskribieren möchten, aber noch kein positives Aufnahmeverfahren absolviert haben, können dies erst im Herbst nach erfolgreicher Abnahme der Prüfung tun.

Alle aktuellen Informationen zum Zulassungsverfahren, Prüfungsstoff und Ablauf unter http://studienzugang.uni-graz.at

 

Inskription ohne Zahlschein

Wie schon im vergangenen Wintersemester wird auch bei Fortsetzung des Studiums im Sommersemester 2014, also bei einer „Semesterverlängerung“, kein Zahlschein per Post verschickt. Für die Inskription im Sommersemester 2014 müssen Studierende die Zahlungsdaten aus UNIGRAZonline entnehmen und die Bezahlung des Studien- bzw. des ÖH-Beitrages durchführen. Und so findet man die Zahlungsdaten: in der persönlichen Visitenkarte, Spalte: Studium, Punkt: Studienbeitragsstatus.

Beachten Sie bitte unbedingt die Ziffernfolge der dort angegebenen Zahlungsreferenz in dem dafür vorgesehenen Feld (Kundennummer oder Zahlungsreferenz oder Identifikationsnummer) des Blankozahlscheines oder Ihrer Telebanking-Applikation. Nur über diese Ziffernfolge erreicht Ihre Beitragszahlung die Universität Graz!

Achtung: Bei Telebanking-Vorlagen unbedingt die Zahlungsreferenz (Kundendatenfeld) aktualisieren, da die Ziffernfolge für die Zahlungsreferenz (Kundendatenfeld) für jedes Semester neu erstellt wird und sich daher ändert !

StudienanfängerInnen erhalten wie gewohnt den Zahlschein bei der Erst-Anmeldung in der Studien- und Prüfungsabteilung.

Auf Wunsch wird der Zahlschein auch zugesandt, dazu bitte die Studien- und Prüfungsabteilung kontaktieren.

Alle Infos zur Datenerfassung und zur Inskription unter http://studienabteilung.uni-graz.at

 

 

Erstellt von Konstantinos Tzivanopoulos

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