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Donnerstag, 22.07.2021

Tür auf

„Erholung ist nichts, was der Staat sicherzustellen hat“, betont der Rechtswissenschafter Christoph Bezemek. Foto: Uni Graz/Tzivanopoulos

„Erholung ist nichts, was der Staat sicherzustellen hat“, betont der Rechtswissenschafter Christoph Bezemek. Foto: Uni Graz/Tzivanopoulos

Christoph Bezemek, Spezialist für Öffentliches Recht, tritt für Grenzöffnungen und mehr Freiheit ein

Abstand, Maskenpflicht und Ausgangsbeschränkungen sind im vergangenen Jahr zur Normalität geworden. Die Impfung macht nun Hoffnung, dass wir uns bald wieder ohne Grenzen bewegen können. „Ein Kategorienfehler“, wie Christoph Bezemek, Spezialist für Öffentliches Recht, meint. „Freiheit ist nämlich der Grundmodus, alles andere ist die Ausnahme.“ Damit sei die Rückführung in diesen „Grundmodus“ kein Privileg, sondern verfassungsrechtlich angezeigt, sobald die Möglichkeit dazu bestehe. „Wenn unmittelbar Gefährdete immunisiert sind, wird die Rechtfertigung von Beschränkungen immer schwächer“, konkretisiert der Jurist. Zunächst sei dem Schutz des Lebens und damit vulnerablen Gruppen hohes Gewicht eingeräumt worden, doch diese Maßnahmen müssen permanent evaluiert werden.

Nicht von heute auf morgen beseitigen lassen sich laut Bezemek die unterschiedlichen Einreisebestimmungen innerhalb Europas: „Ebenso fehlt der EU die gestaltende Kompetenz im Bereich des Gesundheitswesens. Hier benötigen wir in Zukunft sicherlich gesamteuropäische Lösungen. Auch um die Union wieder zu stärken.“ Politische Unterstützung können wir uns einstweilen nicht erhoffen, wenn die Fahrt in den Urlaub zum Hürdenlauf wird: „Erholung ist nichts, was der Staat sicherzustellen hat“, weiß der Forscher. Sehr wohl sei aber gemäß dem Recht auf Privat- und Familienleben der selbstbestimmte Lebensentwurf jeder und jedes Einzelnen zu respektieren. Und damit sei sichergestellt, dass wir uns auch außerhalb der eigenen vier Wände wieder so richtig entspannen dürfen. 


Mehr zum Thema "Können wir jetzt durchatmen?" in der aktuellen Online-Ausgabe der UNIZEIT.

Erstellt von Joachim Hirtenfellner

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