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Universität Graz Neuigkeiten Wie verhindern ...

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Mittwoch, 25.03.2020

Wie verhindern ...

Bettina Nunner-Krautgasser lehrt und forscht an der Universität Graz. Foto: Uni Graz/Kernasenko

Bettina Nunner-Krautgasser lehrt und forscht an der Universität Graz. Foto: Uni Graz/Kernasenko

... wir die Pleitewelle? Die Universität Graz beantwortet Fragen zur Corona-Krise - # 4: Bettina Nunner-Krautgasser über die Tragweite für UnternehmerInnen

Wie schlimm sind die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise für UnternehmerInnen?

Bettina Nunner-Krautgasser: Die Corona-Krise hat Schockwirkung auf den Aktienmarkt und sie wirkt lähmend auf die Wirtschaft. Es handelt sich um eine extrem gravierende Belastung, die in der jüngeren Wirtschaftsgeschichte beispiellos ist. Freilich waren insbesondere auch die Anschläge vom 11. September 2001 und später die globale Finanzkrise im Gefolge der Lehman-Insolvenz erhebliche Belastungen. Mit der aktuellen, coronabedingten Krise sind diese Geschehnisse aber nicht vergleichbar. Denn wir leben derzeit in einer völligen Ausnahmesituation, die UnternehmerInnen quer durch alle Branchen hart trifft; gerade Klein- und Kleinstunternehmen verzeichnen bis zu 100 Prozent Einnahmenausfälle. Für viele UnternehmerInnen wird der dadurch bedingte Wirtschaftsabschwung zur veritablen Existenzfrage.

 

Rechnen Sie nun mit einer Insolvenzwelle?

Leider ist die Lage prekär. Ungeachtet des beschlossenen Hilfspakets der öffentlichen Hand ist mit zahlreichen Insolvenzen zu rechnen. Abgesehen von den erwähnten Klein- und Kleinstunternehmen sind ohnedies schon kränkelnde Unternehmen besonders gefährdet, vor allem solche, bei denen in den letzten Jahren kein belastbares Geschäftsmodell entwickelt wurde und man sich in Niedrigzinszeiten mit günstigem Fremdkapital beholfen hat. Aber auch Unternehmen, die eigentlich gesund sind und durchaus viel Eigenkapital aufweisen, sind keineswegs automatisch auf der sicheren Seite: Denn mit viel Eigenkapital kann man zwar eine Durststrecke überbrücken, aber einen dramatischen Einbruch der Umsätze verkraften selbst Unternehmen mit solider Substanz nicht längerfristig. Auch wenn sich daher – was sehr zu hoffen ist – die Situation in der nächsten Zeit bessern wird, können viele Unternehmen dann nicht mehr wettmachen, was ihnen bis dahin an Aufträgen weggebrochen ist. Zu befürchten ist hier der berüchtigte Domino-Effekt. Besonders gefährdet sind auch Start-ups: Sie haben oft eine zu geringe Eigenkapitaldecke und können Konjunktureinbrüche nicht abfedern. Außerdem planen viele Start-ups nicht langfristig genug; das wirkt sich in einer solchen Situation dann fatal aus. Die mit der COVID-19-Gesetzgebung vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bzw. des Härtefallfonds für Klein- und Kleinstunternehmen können hier zwar abmildernd wirken, aber Insolvenzen leider nicht unterbinden. Ich rechne daher durchaus mit einer erheblichen Zunahme von Insolvenzen.

 

Welche Rolle spielt das Insolvenzrecht – welche Herausforderungen gibt es derzeit?

Dem Insolvenzrecht kommt enorm gesteigerte Bedeutung zu. Die aktuelle Situation ist extrem heikel, dies gilt sowohl für bereits anhängige Verfahren, bei denen eine Sanierung auf der Kippe steht, als auch für Verfahren, die im Zuge der Krise erst zu eröffnen sein werden. Praktiker_innen sind jetzt mit zahlreichen faktischen und rechtlichen Problemen konfrontiert. Ich nenne nur einige davon: Wie sieht es mit der Konkursantragspflicht, mit einer Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren (Kurzarbeit?, öffentliche Zuschüsse?), mit laufenden Fristen, mit der Durchführung von Verhandlungen, mit der Erfüllung von Sanierungs- und Zahlungsplänen aus? Teilweise wird es Antworten in Form neuer Gesetze geben, viele Rechtsfragen werden vorerst aber ungeregelt bleiben.

 

Der Gouverneur der Österreichischen Nationalbank hat in einem Interview gegenüber dem Standard auf die reinigende Kraft von Wirtschaftskrisen hingewiesen; es müsse sichergestellt werden, dass nur die überlebensfähigen Firmen überleben. Wie stehen Sie zu dieser Aussage?

Das muss man differenziert sehen: Gewiss sollen die aktuellen Hilfsmaßnahmen nicht dazu führen, dass sozusagen nach dem Gießkannenprinzip alle Unternehmer gleichermaßen vor einer Insolvenz bewahrt werden; das widerspräche auch dem Gebot des Gläubigerschutzes. Daher sollen sich insbesondere nur solche Schuldner auf die verlängerte Insolvenzantragsfrist berufen können, bei denen die Corona-Krise wirklich die Ursache für den Eintritt der Insolvenz ist; ansonsten bleibt es bei der normalen, kürzeren Frist. Abgesehen davon meine ich aber, dass in modernen Insolvenzsystemen wie dem österreichischen die Marktbereinigungsfunktion hinter die ausgeprägte Sanierungsfunktion des Insolvenzverfahrens zurücktritt. Das gilt umso mehr in einer solchen absoluten Ausnahmesituation, in der viele – an sich völlig gesunde - Unternehmen den Betrieb kraft Gesetzes bzw. Verordnung von heute auf morgen einstellen mussten. In diesem Sinn wird gerade angesichts der noch kommenden Herausforderungen darauf zu achten sein, die Sanierungstauglichkeit des österreichischen Insolvenzverfahrens weiter zu verstärken.

 

"Ist finanzielles Scheitern entschuldbar?" - zur Sedcard der Wissenschafterin

 

Dieses Interview wurde seitens des Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz protokolliert.

Erstellt von Rechtswissenschaftliche Fakultät & Konstantin Tzivanopoulos

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