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Universität Graz Neuigkeiten Neue Fristen

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Donnerstag, 15.09.2022

Neue Fristen

Die Neuregelung des Universitätsgesetzes sieht ab 1. Oktober 2022 Änderungen vor. Foto: Uni Graz/Tzivanopoulos ©Uni Graz/Tzivanopoulos
©Uni Graz/Tzivanopoulos

Die Neuregelung des Universitätsgesetzes sieht ab 1. Oktober 2022 Änderungen vor. Foto: Uni Graz/Tzivanopoulos

Das kommende Wintersemester bringt einige wichtige Änderungen im Studienalltag. Ein Überblick.

Umfassende Änderungen im Universitätsgesetz (UG) sind selten. Diese ist eine davon: Ab 1. Oktober 2022 tritt eine Adaptierung der studienrechtlichen Bestimmungen in Kraft. Die erste große seit dem Bestehen des UG 2002. An der Universität Graz bereitet man sich schon seit zwei Jahren auf die Novelle vor, darauf wie die neuen Regeln für Studierende im Haus umgesetzt werden sollen.
 

„Eines gleich vorweg: Die Verbindlichkeiten für ein Studium und somit auch für die Studierenden gegenüber der Universität steigen“, betont der Leiter der Studienabteilung, Bernhard Sebl. Das vielleicht wichtigste und sensibelste Thema ist der Wegfall der bekannten Nachfristen. „Der 30. November und der 30. April sind künftig hinfällig. Stattdessen müssen die Studierenden bis 31. Oktober für das Winter- und bis 31. März für das Sommersemester Studiengebühren und/oder den ÖH-Beitrag einbezahlt haben. Sonst werden sie automatisch exmatrikuliert“, warnt Sebl vor. Ebenfalls neu ist, dass man künftig jede Lehrveranstaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase spätestens bei der letzten Prüfungswiederholung positiv absolvieren muss. „Sonst droht eine Sperre des Studiums auf Lebenszeit am Universitätsstandort“, erklärt Sebl. Auch bei den Inskriptionsfristen hat sich etwas geändert: Für Bachelor- und Diplomstudien muss man sich bis 5. September einschreiben, bei der Fortsetzung dieser hat man bis 31. Oktober Zeit, sich anzumelden. Einzig und allein für Master- und Doktoratsstudien gilt weiterhin die verlängerte Frist bis 30. November.

 

Der 30. November und der 30. April sind künftig hinfällig. Stattdessen müssen die Studierenden bis 31. Oktober für das Winter- und bis 31. März für das Sommersemester Studiengebühren und/oder den ÖH-Beitrag einbezahlt haben. Sonst werden sie automatisch exmatrikuliert. Berhard Sebl, Leiter der Studienabteilung


Neue Inskriptionsfristen

Wenn du ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnen willst, kannst du dich bis 5. September einschreiben, in begründeten Ausnahmefällen bis 31. Oktober. Willst du dein Bachelor- oder Diplomstudium bzw. Master- oder Doktoratsstudium fortsetzen, hast du bis 31. Oktober Zeit für die Inskription.
Für Master- und Doktoratsstudien kannst du dich bis 30. November erstmals einschreiben.

Sorge dafür, dass du dich rechtzeitig inskribierst. Sonst wirst du vom Studium abgemeldet. Es gibt keine Nachfrist mehr

Video Fristen

 

Neue STEOP Regelung
Damit du mit deinem Studium weitermachen kannst, musst du JEDE Lehrveranstaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) spätestens bei der letzten Prüfungswiederholung positiv absolvieren. Sonst bist du für immer für dein Studium gesperrt!

Schau, dass du noch vor dem 1. Oktober 2022 deine letzte STEOP-Wiederholungsprüfung schreibst! 

Video STEOP


Neue Regelung zur Beurlaubung

Willst du dich vom Studium beurlauben lassen, musst du das immer vor Beginn des Semesters beantragen. Möglich ist eine Beurlaubung, wenn du zum Beispiel Präsenz- oder Zivildienst machst, schwer erkrankt bist, schwanger bist, Kinder oder Angehörige betreust oder ein freiwilliges soziales Jahr machst.

Denk dran, dass du deinen Antrag auf Beurlaubung bis 30. September stellen musst!

Video Beurlaubung


Neue Regelungen beim Studienbeitrag

Du musst deinen Studienbeitrag – je nach Semester – bis 31. Oktober oder 31. März überwiesen haben.
Eine Befreiung vom Studienbeitrag für das Wintersemester musst du bis 30. September, für das Sommersemester bis 28. Februar beantragen.
Einen Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrags für ein Wintersemester musst du bis 28. Februar des folgenden Jahres stellen. Für das Sommersemester ist der Stichtag der 30. September desselben Jahres. 

Pass auf, dass du die neuen Stichtage für die Einzahlung der Beiträge nicht verpasst! Es gibt keine Nachfrist mehr!

Video Studienbeitrag

Erstellt von Gudrun Pichler & Konstantin Tzivanopoulos

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