Womit haben Sie sich in Ihrer Dissertation beschäftigt?
Marlene Anzenberger: Wie Menschen entwickeln auch Staaten im internationalen Miteinander Gewohnheiten. Aus wiederkehrenden Handlungen können dabei neue rechtliche Normen entstehen – das sogenannte Völkergewohnheitsrecht. Häufig ist jedoch unklar, wie solche Normen entstehen und ab wann sie als rechtlich verbindlich gelten. Um diese Fragen systematisch zu beantworten, habe ich ein Identifikationsschema entwickelt. Denn völkergewohnheitsrechtliche Normen werden oft nicht schriftlich festgehalten, sondern ergeben sich aus der tatsächlichen Staatenpraxis. Die Klärung ihrer Entstehung und ihres Geltungszeitpunkts ist von erheblicher Bedeutung für die internationale Rechtsprechung, insbesondere für die Arbeit des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag.
Können Sie Beispiele für Völkergewohnheitsrecht nennen?
Anzenberger: Ein bekanntes Beispiel ist das Folterverbot. Zwar ist es in internationalen Verträgen verankert, allerdings gilt es unabhängig davon für alle Staaten als verbindlich. Grundlage dafür ist das Völkergewohnheitsrecht, das auch Staaten bindet, die entsprechende Verträge nicht unterzeichnet haben.
Ein weiteres Beispiel ist die Aufteilung von Festlandsockeln in der Nordsee. Dabei wurde untersucht, wie Staaten ihre Ansprüche auf den Festlandsockel abgrenzten und ob sie dies aus einer als rechtlich verbindlich angesehenen Verpflichtung heraus taten. Entscheidend war also nicht nur die Staatenpraxis selbst, sondern auch die Frage, ob ihr eine entsprechende Rechtsüberzeugung zugrunde lag.
Sie haben heuer die Three Minutes Thesis, den Wettbewerb für Forschungskommunikation an der Uni Graz, gewonnen. Warum haben Sie mitgemacht?
Anzenberger: Als Wissenschaftlerin leiste ich viel Denkarbeit, die Menschen außerhalb meines Fachs oft nicht wahrnehmen. Ich möchte zeigen, dass die Rechtstheorie und das Völkerrecht für den Alltag der Menschen relevant sind.