Lesbos ist seit vielen Jahren ein zentraler Ankunftsort für Schutzsuchende, die die Ägäis überqueren. Die Insel war vor allem als Negativbeispiel in den europäischen Medien präsent: Im Jahr 2020 zerstörte ein verheerender Brand das völlig überfüllte Flüchtlingslager Moria. Sechs Jahre nach dem Brand sprach Clarissa Groß mit Jurist:innen und NGO-Mitarbeiter:innen vor Ort darüber, inwieweit der Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) auch an den Außengrenzen Wirkung entfaltet. Sie ging der Frage nach, wie es um die im Vertrag verankerten Werte bestellt ist: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit sowie Wahrung der Menschenrechte.
Sorge über Rechtsverletzungen
„Faktisch – und im Kontrast zu den angeführten Werten der Union – ist das Leben von Schutzsuchenden weiterhin geprägt von Abschottung in Lagern in der äußersten geografischen und gesellschaftlichen Peripherie“, berichtet Clarissa Groß. Mögliche Menschenrechtsverletzungen blieben so für den Rest Europas weitgehend unsichtbar. Berichte aus dem Closed Controlled Access Centre (CCAC) Mavrovouni – das dem Lager Moria provisorisch nachfolgte– über Hunger, unzumutbare Hitze im Sommer sowie Kälte im Winter sprächen dafür, dass die Sorge über Rechtsverletzungen nicht unbegründet ist.
Groß führt dazu aus: „Einschlägige Gerichtsentscheidungen halten fest, dass solche Faktoren, also unzureichende Ernährung, mangelhafte hygienische Bedingungen, fehlender Schutz vor Hitze, Kälte und Witterung und unzureichende medizinische Versorgung zusammen mit der Dauer der Unterbringung eine Menschenrechtsverletzung darstellen können.“ Dies sei bei der Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtekonvention gegeben.
Widerspruch zur Grundrechtecharta der EU
Abgelöst werden solle das CCAC Mavrovouni nun vom CCAC Vastria, das an ein Hochsicherheitsgefängnis erinnere und fern von jeglicher Infrastruktur erbaut worden sei. „Waldbrandgefahr, unzureichende Wasserversorgung und fehlende Anbindung an die Außenwelt stimmen skeptisch, ob dort eine menschen- und unionsrechtskonforme Unterbringung von Schutzsuchenden möglich sein wird“, schildert die Rechtswissenschaftlerin. Positiv aufgefallen sei das Community Center Paréa, wo Hilfsorganisationen den auf Lesbos Untergebrachten auf Augenhöhe begegneten und ihre Bedürfnisse ernst nähmen.
Darüber hinaus schienen auch Pushbacks, also die Verhinderung des Beginns eines Asylverfahrens durch die informelle Zurückweisung von Schutzsuchenden, weiterhin zum Modus operandi der griechischen Behörden zu gehören. Clarissa Groß zeigt auf: „Dies steht im Widerspruch zum in Artikel 18 der Grundrechtecharta der Europäischen Union niedergelegten Recht auf Asyl.“
Im Ergebnis sei die Lage auf Lesbos, so Groß, nach wie vor von Unsicherheit, Abschottung und der Missachtung jener Werte geprägt, auf die sich die europäische Rechtsordnung gründet. Abschließend hält sie fest: „Europäische Werte verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie innerhalb der Union beschworen, an ihren Außengrenzen jedoch relativiert oder ignoriert werden. Ob Europa seinem eigenen Anspruch gerecht wird, entscheidet sich gerade dort, wo kaum jemand hinsieht.“
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