Im Rahmen einer Novellierung der Trinkwasserverordnung in Österreich und der EU-weiten Anpassung der maximalen Inhaltsstoffe im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Blei auf Empfehlung der WHO von bisher 25 Mikrogramm pro Liter auf den Wert 10 Mikrogramm pro Liter – gesenkt. Die Universität Graz hat diese Gesetzesänderung zum Anlass genommen und sämtlichen Wasserleitungen am Campus und in angemieteten Räumlichkeiten Wasserproben entnommen. Am Institut für Chemie der Uni Graz wurden die Proben schließlich untersucht und die Ergebnisse in einem Endbericht zusammengefasst.
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass in einigen Gebäuden der Universität Graz eine geringe Überschreitung der Grenzwerte im stehenden Wasser, dem so genannten Stagnationswasser wie es zum Beispiel über Nacht oder nach einem Wochenende in den Leitungen entsteht, vorliegt. „Es handelt sich dabei um eine leichte Erhöhung der Werte, die aber keinesfalls gesundheitsgefährdent sind. Auch der alte Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Liter war für erwachsene Personen unbedenklich“, betont Verena Lackner, Arbeitsmedizinerin an der Uni Graz.
Die Erhöhung der Werte im Stagnationswasser wurde in folgenden Gebäuden gemessen:
- Universitätsplatz 3
- Universitätsplatz 5
- Heinrichstraße 28
- Strassoldogasse 10
- Beethovenstraße 19
- Goethestraße 28
- Mozartgasse 8
- Universitätsstraße 27
- Johann-Fux-Gasse 30
- Zinzendorfgasse 34
- Holteigasse 6
- Merangasse 70
- Merangasse 18
- Heinrichstraße 33
- Harrachgasse 23
- Harrachgasse 28
- Elisabethstraße 32
- Maiffredygasse 12b
- Heinrichstraße 11
- Elisabethstraße 32
- Harrachgasse 32
- Attemsgasse 11
Um bedenkenlos das Trinkwasser konsumieren zu können, wird empfohlen, bei erstmaligem Gebrauch nach einer längeren Stehzeit das Wasser aus dem betroffenen Wasserhahn für mindestens fünf Minuten rinnen zu lassen. Danach kann das Wasser uneingeschränkt verwendet werden!
Um die Sichtbarkeit zu erhöhen, werden in den nächsten Tagen bei den betroffenen Objekten bzw. Objektteilen Informationsaufkleber neben den betroffenen Wasserentnahmestellen angebracht:
Die Eigentümer der betroffenen Gebäudekomplexe, die BIG Bundesimmobiliengesellschaft mbH sowie private VermieterInnen, wurden von der Direktion für Ressourcen und Planung bereits informiert.
Für nähere Informationen und Fragen steht die Arbeitsmedizinerin der Uni Graz, Verena Lackner, telefonisch unter 380 – 1372 zur Verfügung