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Universität Graz Neuigkeiten Straftat und Statistik

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Montag, 13.02.2017

Straftat und Statistik

In Österreich wird die Summe aller Anzeigen oder Straftaten dazu genutzt, um Bilanz über die Gewaltentwicklung zu ziehen. Dabei wird jede gemeldete Gewalttat als gleich schwerwiegend betrachtet. Foto: Alexas_Fotos/pixabay.com

In Österreich wird die Summe aller Anzeigen oder Straftaten dazu genutzt, um Bilanz über die Gewaltentwicklung zu ziehen. Dabei wird jede gemeldete Gewalttat als gleich schwerwiegend betrachtet. ForscherInnen arbeiten nun an einem neuen Messansatz. Foto: Alexas_Fotos/pixabay.com

Forscherin veröffentlicht neuen Ansatz zur Gewaltmessung

Was ist gewalttätiger – drei Faustschläge oder ein Messerstich? Möchte man plausible Aussagen über die Entwicklung von Gewalt machen, muss man einen Weg finden, um verschiedene Delikte gegeneinander abzuwägen. In Österreich wird jedoch nur die Summe aller Anzeigen oder Straftaten dazu genutzt, um Bilanz zu ziehen. Das bedeutet, dass jede gemeldete Gewalttat, die in eine Statistik einfließt, als gleich schwerwiegend betrachtet wird. „Diese Praxis des bloßen Zusammenzählens ist problematisch, weil Zahlen zu mehr und zu weniger gravierenden Strafbeständen vermischt werden“, erklärt Mag. Dzenana Pupic, Dissertantin an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz. Gemeinsam mit ForscherInnen der London School of Economics und der Queen Mary University London hat Pupic einen neuen Ansatz zur besseren Messung von Gewalt erstellt, der auf einer abgestuften Unterscheidung zwischen den Schweregraden von Straftaten basiert. Die Studie wurde in der renommierten amerikanischen Fachzeitschrift Psychology of Violence veröffentlicht.


Statistiken können nicht immer vollständig abbilden, in welche Richtung sich Gewalt entwickelt. Vor allem bei Vorfällen, in denen mehrere Taten gleichzeitig auftreten – beispielsweise Beschimpfungen und Messerattacken gegen die PolizistInnen –, fehlt derzeit eine Abstufung, um korrekte Aussagen zur Zu- oder Abnahme einzelner Delikte zu treffen. Dzenana Pupic bringt ein Beispiel: „Nehmen wir an, in einem Jahr werden zwei Beschimpfungen und drei Messerattacken registriert, das sind fünf Vorfälle. Ein Jahr später verzeichnen wir sechs Beschimpfungen und eine Messerattacke, also sieben Ereignisse.“ Wenn man nur die Summe der Vorfälle vergleicht, könnte man daraus schließen, dass es insgesamt eine Zunahme der Gewalt gab. „Wenn wir uns aber die einzelnen Gewalttaten innerhalb der Anzeigen anschauen, könnten wir argumentieren, dass die drei Messerattacken aus dem ersten Jahr schwerwiegender sind als der Anstieg der Beschimpfungen im zweiten Jahr.“ Für die ForscherInnen war es daher klar, dass nur ein neuer Ansatz der Gewaltmessung, der den Schweregrad der Delikte berücksichtigt, zu qualifizierteren Aussagen führt. Wie diese Abstufungen aussehen können, untersuchten sie in einer Studie mit über 500 TeilnehmerInnen aus Österreich, Großbritannien und Bosnien-Herzegowina.


„Uns hat interessiert, wie die ProbandInnen verschiedene Straftaten bewerten und ob es signifikante Unterschiede in deren Gewichtung gibt“, erklärt die Forscherin. Acht Delikte wurden ausgewählt: Anspucken, Ohrfeigen, Treten, Schlagen, Würgen sowie das Bedrohen mit einem Messer, das Zufügen von Stichverletzungen und das Versetzen eines Kopfstoßes. „Die TeilnehmerInnen waren zunächst aufgefordert, die Vorfälle von sehr bis weniger schwerwiegend anzuordnen. Dabei war auffällig, dass die Anordnung überall ähnlich ausfiel“, unterstreicht Pupic. Am gewalttätigsten wurden Aktionen beurteilt, die längerfristige gesundheitliche Folgen nach sich ziehen könnten, beispielsweise Messerattacken. In einem nächsten Schritt sollten die TeilnehmerInnen die Delikte in einen direkten Vergleich setzen. „Wir haben beispielsweise gefragt, wie viele Ohrfeigen – diese wurden davor als weniger schwerwiegend eingestuft – ein einmaliges Würgen ausgleichen“, so Pupic. In diesem Teil bestätigten sich die Anordnungen aus dem ersten Test. „Dann haben wir noch erhoben, wie hoch die TeilnehmerInnen ein mögliches Schmerzensgeld ansetzen würden, um persönlich erlittene Gewalt auszugleichen“, schildert die Wissenschafterin. Auch diese Forderungen zeigten dieselbe Gewichtungen.

Erstellt von Gerhild Kastrun

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