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Universität Graz Neuigkeiten Neu ab Wintersemester

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Dienstag, 28.08.2018

Neu ab Wintersemester

Die Universität Graz richtet ein Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende ein. Foto: Uni Graz/Lunghammer ©Helmut Lunghammer
©Helmut Lunghammer

Die Universität Graz richtet ein Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende ein. Foto: Uni Graz/Lunghammer

Universität Graz richtet Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende ein

Erwerbstätige Studierende sind ab dem kommenden Wintersemester an Österreichs Universitäten studienbeitragspflichtig. Die Universität Graz richtet nun ein Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende ein. Gekoppelt an einen entsprechenden Studienfortschritt können Berufstätige mit einem Einkommen zwischen 5959,80 und 11.919,60 Euro um ein Stipendium in der Höhe von 500 Euro pro Semester ansuchen.
„Es ist der Universität Graz ein Anliegen, dass erwerbstätige Studierende die Möglichkeit erhalten, ihr Studium in überschaubarer Zeit abzuschließen“, begründet Rektorin Christa Neuper die Maßnahme. „Aufgrund der zahlreichen naturwissenschaftlichen Kooperationsstudien ist die Regelung auch mit der Technischen Universität Graz abgestimmt“, ergänzt Martin Polaschek, Vizerektor für Studium und Lehre.

Die Kriterien für ein Stipendium
Um ein Stipendium zu erhalten, wurden Kriterien definiert, die erwerbstätige Studierende zu erfüllen haben. Zum einen muss sich das Einkommen in einem festgesetzten Rahmen bewegen. Dieser orientiert sich an der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze. Das bedeutet, für einen Antrag muss das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, darf allerdings die doppelte Höhe auch nicht überschreiten. „Ziel war es, eine möglichst sozial verträgliche Lösung zu schaffen“, erklärt Polaschek. Für 2017 liegt dieser Rahmen bei einem Jahreseinkommen von 5959,80 bis 11.919,60 Euro.
Zum anderen müssen Studierende mindestens zwei Drittel der ECTS-Anrechnungspunkte ihres Studiums bereits bei Antragstellung absolviert haben. davon mindestens acht im der Antragstellung vorangehenden Semester.
Das bedeutet, erwerbstätige Studierende können den Antrag jeweils rückwirkend zu Beginn des folgenden Semesters stellen. Die Abwicklung erfolgt mittels der erforderlichen Unterlagen über das Portal UNIGRAZonline.
Das Stipendium wird bei einem Bachelor- und Diplomstudium maximal vier, bei einem Masterstudium zwei und bei einem Doktoratsstudium längstens vier Semester lang gewährt.

Details unter: https://studienabteilung.uni-graz.at

Erstellt von Andreas Schweiger

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