Im April 2013 wurde der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beschlossen. Nun ist es an den JuristInnen auszuarbeiten, wie sich das Abkommen in Einklang mit den gesetzlichen Gegebenheiten der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten umsetzen lässt. Dieses umfassende Thema steht aktuell im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeit von Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz, seit 1. September 2012 Professor für Europarecht an der Karl-Franzens-Universität Graz. Der gebürtige Deutsche, der seine Gymnasialzeit in Wien verbracht hatte, habilitierte sich 2004 an der Uni Augsburg für Staatsrecht, Völkerrecht und Europarecht. Seinen Forschungsschwerpunkt bildet der Grundrechtsschutz in der EU.
„Bevor das neue Abkommen über den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK in Kraft treten kann, sind noch viele rechtliche Fragen zu klären“, so Hans-Peter Folz. „Aufgabe der JuristInnen ist es, die Details der Umsetzung zu erarbeiten.“ Vorgegeben sind nur die Grundlagen, die genaue Ausgestaltung ist Sache der EU. „Unter anderem wird zu klären sein, ob ein einfaches Gesetzgebungsverfahren ausreichend ist oder der EU-Vertrag geändert werden muss“, so Folz.
Die Herausforderung ist komplex, da es in der Vergangenheit noch keine vergleichbaren Entscheidungen gab. „Noch nie ist ein Staatenverbund einer Menschenrechtskonvention beigetreten, bisher durften nur einzelne Länder Mitglieder sein“, erklärt der Jurist. Das Thema wird nicht nur die RechtsexpertInnen einige Jahren lang beschäftigen, auch die notwendige innerstaatliche Zustimmung der 27 EU-Staaten wird ihre Zeit brauchen.
Neben dem Beitritt der Europäischen Union zur EMRK widmet sich Hans-Peter Folz auch anderen aktuellen Fragen. Eine davon ist zum Beispiel, ob die Euro-Rettung mit Grundrechten in Konflikt gerät. Sparmaßnahmen führen meist zu Beeinträchtigungen im Sozialsystem oder zu Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst. In Griechenland kam es zu einem Streikverbot für LehrerInnen. „Teile der Sparmaßnahmen Portugals wurden vom portugiesischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt“, erinnert der Jurist. Hinzu kommt die Frage der Verantwortlichkeit für die Grundrechtseingriffe: Liegt sie beim jeweiligen Mitgliedstaat oder bei der EU?
Als Experte für Europarecht lehrte Hans-Peter Folz auch schon in Asien. Von 2011/12 war er Associate Professor an der Seoul National University School of Law. Wie in Südkorea wird er demnächst auch in Graz auf Englisch lehren. Ab dem Wintersemester 2013/14 bietet er die Veranstaltung „The Law of the European Union“ an.