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Universität Graz Neuigkeiten Gefährliches Klima

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Montag, 13.02.2023

Gefährliches Klima

Altbauten-Häuserblock einer Stadt, Hochwasser, Bäume an der Straße mit den Stämmen im Wasser

Extremwetterereignisse gefährden Menschen samt ihrem Hab und Gut. Daher muss die Politik Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen. Foto: pixabay

Der Staat hat die Pflicht, Eigentum, Gesundheit und Leben seiner Bürger:innen zu schützen, sagt die Juristin Miriam Hofer

Heftige Niederschläge führen zu Überflutungen. Wasser tritt in Keller ein, Schlammlawinen zerstören Häuser. Daran hat der Klimawandel seinen Anteil. Treffen den Staat aus den Grundrechten ableitbare Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung? Und kann er auf deren Grundlage zum Handeln angehalten werden, damit aus solchen Ereignissen entstehende Schäden für Personen vermieden werden? Diesem spannenden Ansatz geht Miriam Hofer vom Forschungszentrum Klimaschutzrecht „ClimLaw: Graz“ nach. „Der Klimawandel betrifft auch unsere Grundrechte: Vor allem durch Extremwetterereignisse werden unsere Wohnräume, unser Hab und Gut und im schlimmsten Fall auch wir selbst gefährdet“, führt die Wissenschaftlerin aus. „Aus diesem Grund ist der Staat verfassungsrechtlich etwa aus seinen Schutzpflichten für das Eigentum oder für Gesundheit und Leben verantwortlich dafür zu machen, Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen.“

Doch um diese ist es hierzulande nicht gut bestellt. In einem vor Kurzem bei der UN-Klimakonferenz präsentierten Index belegt Österreich im Ranking von 59 Ländern nur den 32. Platz. Miriam Hofer sieht insbesondere beim Klimaschutzgesetz Verbesserungsbedarf, denn die darin enthaltenen Ziele seien bereits 2020 ausgelaufen. Seit 2021 gibt es also innerhalb Österreichs nicht einmal mehr Vorgaben, wie viele Emissionen etwa im Bereich Verkehr pro Jahr eingespart werden sollen. Und sie ergänzt: „Auch in anderen Bereichen gibt es Nachholbedarf: Ob eine Industrieanlage oder ein Kraftwerk, das viele Treibhausgase erzeugt, besonders ‚klimaschonende‘ Technologien einsetzen muss oder überhaupt nicht gebaut werden darf, ist beispielsweise gesetzlich nicht geregelt.“

Notwendiger Ausbau der Erneuerbaren Energien
Im Klimaschutzrecht gibt es also einige Baustellen. „Damit wir die Energiewende schaffen, müssen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen passen. Erneuerbare Energien sollen rasch ausgebaut werden können, und dafür müssen die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Dazu hat die EU zum Jahreswechsel eine ‚Notfall-Verordnung‘ erlassen. Wie diese in der Praxis in Österreich umgesetzt werden soll, wirft zahlreiche Fragen auf, mit denen ich mich derzeit befasse, um Lösungen aufzuzeigen“, so die Juristin über ihre aktuelle Arbeit. So müssen zum Beispiel bei der Windenergie die derzeitigen Erzeugungskapazitäten verdoppelt werden. Dabei darf aber der Naturschutz nicht auf der Strecke bleiben: „Denn auch der Verlust von Biodiversität gefährdet unsere natürlichen Lebensgrundlagen und verstärkt die negativen Folgen des Klimawandels.“
Oft scheitern Energiewende-Projekte aber am Landschafts- oder Ortsbildschutz. Etwa wenn der Eigentümer eines Altbaus auf dem Dach keine Photovoltaikanlage errichten darf, weil diese das äußere Erscheinungsbild des Ortes stören würde. „Hier muss ein Umdenken stattfinden. Abhilfe soll unter anderem eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes schaffen. Sie sieht vor, dass Vorhaben der Energiewende unter gewissen Umständen nicht mehr ausschließlich wegen einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes untersagt werden dürfen.“

Die Arbeit von Miriam Hofer am Forschungszentrum Klimaschutzrecht ist eingebettet in den Profilbereich Climate Change Graz der Uni Graz.

Erstellt von Gudrun Pichler

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