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Universität Graz Neuigkeiten Finanzielle Unterstützung

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Montag, 22.08.2016

Finanzielle Unterstützung

Unterstützung: Aus dem Spendentopf des Flüchtlingshilfefonds erhalten anerkannte AsylwerberInnen finanzielle Zuschüsse für Fahrtkosten oder Sprachkurse. Foto: SCY/pixabay.com.

Unterstützung: Aus dem Spendentopf des Flüchtlingshilfefonds erhalten anerkannte AsylwerberInnen finanzielle Zuschüsse für Fahrtkosten oder Sprachkurse. Bewerbungen können ab sofort bis 5. September abgegeben werden. Foto: SCY/pixabay.com.

Uni Graz vergibt Stipendien für anerkannte AsylwerberInnen aus dem Spendentopf des Flüchtlingshilfefonds. Frist endet am 5. September

Seit rund einem Jahr bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein Maßnahmenpaket für anerkannte AsylwerberInnen an, das vor allem Deutsch-Sprachkurse im Rahmen des MORE-Programms der österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) umfasst. Der für die Flüchtlingshilfe der Uni Graz zuständige Vizerektor Dr. Peter Riedler unterstreicht: „Wir wollen auch jenen Personen, die außerhalb von Graz untergebracht sind und eine kostenintensive Anreise zur Universität in Kauf nehmen müssen, den Besuch dieser Kurse leichter möglich machen.“

Daher vergibt die Uni Graz ab dem Wintersemester 2016/2017 aus dem Spendentopf des Flüchtlingshilfefonds der Uni Graz Stipendien in der Höhe von maximal 160 Euro pro Person und Semester. Einreichungen sind noch bis 5. September 2016 möglich.

Das Stipendienprogramm umfasst drei Punkte:


•    Refundierung von Kosten eines Sprachkurses im Rahmen des MORE-Programms
•    Ersatz des Lehrgangsbeitrages des Vorstudienlehrgangs
•    Ersatz von Fahrtkosten zu einem MORE-Sprachkurs


Ziel des Stipendiums soll sein, jene Personen, die an der Uni Graz einen Sprachkurs absolvieren, in das Universitätssystem zu integrieren, sodass sie später hier ein ordentliches Studium aufnehmen, weiterführen oder abschließen können. Bewerbungen werden von Personen entgegengenommen


•    die über eine Aufenthaltsberechtigungskarte oder eine Karte für subsidiär Schutzberechtigte, jeweils mit Ausstellungsdatum ab 1.1.2015, verfügen
•    und die eine Zulassung zu einem ordentlichen oder außerordentlichem Studium beziehungsweise zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen an der Universität Graz vorweisen können.


Ein kurzes Motivationsschreiben für die Gründe einer Eignung für das Stipendium sowie ein Antragsformular sind online auf der Website http://refugees.uni-graz.at einzureichen. Alle Informationen finden Interessierte auf http://refugees.uni-graz.at unter dem Menüpunkt „Was wir tun“. Das Stipendium besteht vorerst bis Ende des Studienjahres 2017/2018. Auf den Ersatz besteht kein Rechtsanspruch.

Erstellt von Gerhild Kastrun

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