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Universität Graz Neuigkeiten Diskriminiert? Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hilft weiter

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Mittwoch, 05.11.2025

Diskriminiert? Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hilft weiter

AKGL-Vorsitzende Maria Elisabeth Aigner (l.) mit dem Team des AKGL-Büros: Magdalena Halb, Ulrike Schustaczek, Carmen Klasicka (stehend v.l.), Johanna Kerschbaumer und Barbara Luttenberger (sitzend auf einer Holzbank v.l.), im Innenhof des Hauptgebäudes der Uni Graz ©Alexandra Neubauer

AKGL-Vorsitzende Maria Elisabeth Aigner (l.) mit dem Team des AKGL-Büros: Magdalena Halb, Ulrike Schustaczek, Carmen Klasicka (stehend v.l.), Johanna Kerschbaumer und Barbara Luttenberger (sitzend v.l.). Foto: Alexandra Neubauer

Die Uni Graz ist ein Ort lebendiger Vielfalt und will allen ihren Mitarbeiter:innen und Studierenden ein Umfeld bieten, in dem sie ihre Fähigkeiten entfalten können. Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder Religion dürfen kein Grund für Benachteiligung oder Belästigung sein. Ebenso wenig wie Beeinträchtigungen oder familiäre Betreuungspflichten. Erfahren Uni-Angehörige dennoch Diskriminierung irgendeiner Art, dann bietet der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) Hilfe an. „Es ist uns ein zentrales Anliegen, Ungerechtigkeiten wahrzunehmen, sie sichtbar zu machen und dagegen anzukämpfen“, sagt AKGL-Vorsitzende Maria Elisabeth Aigner. Der Arbeitskreis wurde vor bald 35 Jahren gegründet und nimmt seither die rechtlich verankerten Regelungen zur Gleichbehandlung und Gleichstellung an der Universität wahr.


Ein Uni-Mitarbeiter wird wegen seiner sexuellen Orientierung gemobbt, eine Studierende von einem Lehrenden herabwürdigend behandelt, eine Frau als Vorgesetzte nicht ernst genommen – wer solche oder ähnliche Erfahrungen an der Universität macht und darüber reden möchte, unter Umständen auch dagegen vorgehen will, der oder die ist beim AKGL an der richtigen Stelle. „Aufgabe unserer Mitglieder ist es, präzise Sachinformation zur Verfügung zu stellen und vor allem Vertrauen zu stiften, indem wir gut zuhören, sorgfältig beraten und Anliegen streng vertraulich behandeln“, erklärt Ulrike Schustaczek, Juristin und Büroleiterin des AKGL.

Für Betroffene sei ein erster wichtiger Schritt, von der belastenden Situation zu erzählen. „Vielleicht möchten sie ein Fehlverhalten aufzeigen oder für sich mehr Klarheit erlangen“, so Schustaczek. Juristinnen im AKGL beraten über rechtliche Möglichkeiten, wie etwa die Beantragung eines Gutachtens bei der Bundesgleichbehandlungskommission. Hinzu kommen weitere Unterstützungsmöglichkeiten: „Zum einen können wir je nach Bedürfnis verschiedene uni-interne und -externe Stellen mit kostenlosen Angeboten für eine weitere Begleitung empfehlen“, informiert Aigner. „Zum anderen bieten wir an, zwischen den involvierten Personen zu vermitteln oder auch mit der Universitätsleitung Kontakt aufzunehmen“, so die AKGL-Vorsitzende.

Was das Team des AKGL hoffnungsvoll stimmt: Von Diskriminierung Betroffene sind zunehmend bereit, über ihre Erfahrungen zu sprechen. „Nur so besteht die Chance, dass sich eine Situation zum Besseren wendet. Rat und Hilfe in Anspruch zu nehmen ist ein Akt der Selbstermächtigung, der auch anderen – letztendlich der Organisation als Ganzes – zugutekommt“, betont Aigner und ergänzt: „Es ist wichtig, dass die an der Universität Tätigen wachsen und reifen können – in ihrem fachlichen Tun, ihrem beruflichen Engagement und persönlich. Dazu ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen da.“

Informationen über Unterstützungsangebote und Verhaltensvorschläge bei Belästigung und Belastung im Arbeits- und Studienumfeld

Erstellt von Gudrun Pichler

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