Ein schönes Bild wertet die Institutshomepage oder die Präsentationsfolien für die Lehrveranstaltung nicht nur optisch auf, sondern unterstützt auch bei der Wissensvermittlung. Oftmals wird aber auf die Herkunft des Mediums, auf die so genannte Urheberschaft, vergessen und einfach aus dem Internet herauskopiert. Das Gesetzt spricht hier Klartext: Werden etwa Bilder, Texte oder Musikstücke in einer Homepage oder in Unterlagen integriert, bei welchen die Urheberschaft unklar oder gar unbekannt ist, besteht die Gefahr von weitreichenden juristischen Konsequenzen. Insbesondere in Deutschland gibt es ein sehr beliebtes Abmahnungsverfahren oder die Verpflichtung Schadenersatzforderungen zu erfüllen.
Damit der Webauftritt oder das Printmedium urheberrechtlich unbedenklich gestaltet werden kann, sind ein paar Regeln einzuhalten. Folgende Punkte werden auch in den TYPO3-Schulungen, die regelmäßig von der UNI-IT angeboten werden, behandelt:
- Grafiken, Logos, Texte, Bilder, etc. die nicht selbst angefertigt wurden, auf keinen Fall mittels „Copy & Paste“ auf die Homepage übernehmen.
- Texte auf einer Webseite sind selbstständig zu erstellen. Grafiken, Logos, Bilder etc. sind hausintern in den zuständigen Abteilungen zu beauftragen bzw. anzufordern.
- Sollten (universitäts-) fremde Inhalte übernommen werden müssen, ist nur auf Inhalte zurückzugreifen, die zweifelsfrei keinem urheberrechtlichen marken-, design- oder wettbewerbsrechtlichen Schutz unterliegen oder an denen keine kostenpflichtigen Verwertungsrechte bestehen. Im Zweifel ist jedenfalls der Urheber oder die sonstige Kontaktperson, von welcher die Inhalte übernommen werden sollen, vorher um Zustimmung zu bitten.
- Die Zustimmung für die Verwendung fremder Inhalte ist stets schriftlich festzuhalten (zumindest per Email) und jedenfalls dauerhaft zu archivieren solange der fremde Inhalt sich auf der Homepage befindet.
- Bei der zustimmungsfreien Verwendung alter Werke ist zu überprüfen, ob der Urheber bereits länger als 70 Jahre tot ist, bzw. Fotos vor mehr als 50 Jahren erstmals veröffentlicht wurden.
- Zum eigenen privaten Gebrauch angefertigte Kopien sind nicht auf der Homepage oder im Internet anzubieten.
- Unterrichtsmaterial (Skripten, Kopien, etc.) sind nicht über das „offene“ Internet und die Homepage zur Verfügung zu stellen, sondern, wenn notwendig, nur in zugangsbeschränkten Bereichen z.B. e-learning Plattformen. Das Vervielfältigen von bestimmten Werken, die nur für den „Schulgebrauch“ geschaffen wurden und über entsprechende Verlage vertrieben werden, ist grundsätzlich verboten.
- Es sind keine fremden Marken/Logos und Namen auf den Internetseiten zu verwenden.
- Es ist immer anzugeben, wer für die jeweilige Seite verantwortlich ist und wie diese Person erreichbar ist.
- Bei einer behaupteten Urheberrechtsverletzung sofort aktiv werden und die Rechtsabteilung kontaktieren.
- Streitigkeiten durch schriftliche Vereinbarungen vorbeugen, Lizenzvereinbarungen abschließen oder auf Inhalte zurückgreifen, die unzweifelhaft als urheberrechtsfrei einzustufen sind.
Mittlerweile gibt es auch Plattformen im Internet, die kostenlos honorarfreie Bilder anbieten: http://www.pixelio.de bietet eine Fülle an Sujet-Bildern für die Illustration von Dokumenten und Internetseiten. Hierbei ist aber Mitdenken gefordert: Viele Bilder sind nur eingeschränkt für redaktionelle Nutzungen offen und die/der AutorIn muss bei Veröffentlichung genannt werden.
Bei Fragen rund um das Thema steht die Abteilung Presse + Kommunikation unter communication@uni-graz.at zur Verfügung.