Wer zu spät kommt, den bestraft bekanntlich das Leben. Ganz so hart ist es nicht, aber immerhin: Vergisst man sich bis zum 30. April 2016 zum Studium an der Uni Graz zurückzumelden, ist man nicht als Studierender an der Uni Graz inskribiert und es erlischt die Zulassung fürs Studium für das Sommersemster 2016.
Um sich erfolgreich zurückzumelden, loggen sich Studierende in UNIGRAZonline ein und klicken auf den Link "Studien weitermelden". "Das machen alle, die ihren Beitrag bereits anderswo eingezahlt haben", erklärt der Leiter der Studien- und Prüfungsabteilung, Bernhard Sebl. Hat man dies noch nicht: Über die Registerkarte "Studium"und den Punkt "Studienbeitragsstatus" wird die Höhe des Beitrages ermittelt. Hier stehen auch die Kontodaten, die für die Überweisung notwendig sind. Als rückgemeldet gilt man erst dann, wenn der Akt vom Bundesrechenzentrum bearbeitet worden ist und der Status auf "0" gesetzt wird. Anders bei Erstsemestrige: Diese müssen persönlich in die Abteilung kommen, um sich die Zahlungsdaten zu holen.
MitbelegerInnen
Für MitbelegerInnen der Universität Graz gilt: Bis zum Ende der Nachfrist muss das Studienblatt des Sommersemesters 2016 der Stammuniversität an die Studien- und Prüfungsabteilung per übermittelt werden. Für NAWI Graz-Studierende sowie Studierende im Lehramtsverbund SüdOst erfolgt die Weitermeldung automatisch.