Die Menschenrechte - Trotz des Christentums oder durch das Christentum?
Viele sagen: Lassen wir doch bei der Menschenrechtsdebatte die Religion draußen! Jede Religion bringt Intoleranz und Gewalt mit sich. Nur der Säkularismus und Laizismus garantieren die Menschenrechte. Allerdings gibt es auch in areligiösen Systemen Gewalt und Brutalität, wie der Prager Frühling vor 50 Jahren gezeigt hat.
Die Frage lautet: Ist die Wurzel des Übels so zu erklären, dass die Partitur zwar gut ist, dass aber Orchestermitglieder und Sänger schlecht sind. Es ist also hoch an der Zeit, in der Menschenrechtsdebatte die Frage nach dem dahinter stehenden Menschen- und Weltbild zu stellen. Zum Beispiel: Wären die Ideale der Französischen Revolution und wäre die Deklaration der Menschenrechte auch ohne den Hintergrund eines christlichen Welt- und Menschenbildes möglich geworden? Oder sind Autonomie und individuelle Vervollkommnung ohne Bevormundung durch Staat und Kirche nur der Aufklärung zu verdanken? Oder ist die Aufklärung doch eine „illegitime Tochter des Christentums“ wie es Wolfgang Mantl einmal formuliert hat.
Es stellt sich die Frage, ob die Würde des Menschen mit seiner Gottebenbildlichkeit, wie sie im Alten Testament beschrieben wird, zusammenhängt. Ist „Menschenwürde“ nur in einem theologischen und metaphysischen Kontext sinnvoll? Dagegen: Den Begriff „Seele“ finden wir bei Platon und Cicero spricht von der „Würde“ des Menschen. Im Neuen Testament sind auch Zöllner und Dirnen von der Liebe Gottes nicht ausgeschlossen.
Man war zwar bereit, die „Menschenwürde“ aller anzuerkennen, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe und sozialen Status, aber damit waren keinesfalls gleiche Rechte für alle verbunden.
Die Gottesebenbildlichkeit, bzw. die Sonderstellung des Menschen im Kosmos ist durch Kopernikus, Darwin und Freud in Frage gestellt worden. Entscheidender waren aber sicher die Erfahrung von Ohnmacht und Grausamkeit im Ersten Weltkrieg. Gottfried Benn meint sarkastisch: „Die Krone der Schöpfung, das Schwein, der Mensch…“
Nach den schrecklichen Ereignissen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts (Flucht, Vertreibung, Krieg, Ausschwitz …) sollte die Erklärung der Menschenrechte von 1948 ein bedeutender Kontrapunkt sein. Wenn es einen Zusammenhang mit dem Christentum gibt, ist das Kreuz nicht nur Symbol für den persönlichen Glauben, sondern auch Ausdruck der kulturellen Identität und hat damit seine Berechtigung im öffentlichen Raum.
Veranstalter:
- Dekan Univ.-Prof. Dr. Christoph Heil (Kath.-Theologische Fakultät der Universität Graz)
- DI Dr. David Schellander (Forum Glaube-Wissenschaft-Kunst)
- Prof. Ingomar Tratz (Ost-Mitteleuropa Forum)
PROGRAMM
Begrüßung:
Univ.-Prof. Dr. Christoph Heil Dekan der Kath.-Theologischen Fakultät
Einführung:
Alfred Stingl Altbürgermeister der Menschenrechtsstadt Graz
Statements:
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Benedek, Forschungszentrum für Menschenrechte
Univ.-Prof. Dr. Peter Strasser, Institut für Philosophie
Univ.-Prof. Dr. Leopold Neuhold, Institut für Ethik und Gesellschaftslehre
Moderation:
Univ.-Prof. Dr. Anita Ziegerhofer
Buffet Begegnung und Diskussion
Parkplätze stehen im Universitätsgelände (ReSoWi-Zentrum, Universitätsstr. 15), Einfahrt Heinrichstraße, zur Verfügung.