In den letzten Wochen wurden MitarbeiterInnen der Universität Graz vermehrt telefonisch oder persönlich von VertreterInnen bedrängt, eine Zukunftssicherung abzuschließen. Es wird behauptet, dass nicht existente Gremien wie ein „Personalrat“ oder ein „Personalbetriebsrat“ die Kontakte vermittelt hätten. Die Universität weist darauf hin, dass keinerlei Daten weitergegeben wurden. Niemand ist verpflichtet, mit den VertreterInnen in Kontakt zu treten oder Termine zu vereinbaren!
Werbemaßnahmen werden von der Universität entschieden abgelehnt! Gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz sind Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung der TeilnehmerInnen unzulässig. Weiters darf die Rufnummernanzeige nicht unterdrückt oder verfälscht werden.
Sollten Sie gegen Ihren Wunsch vom Büro eines Versicherungsmaklers telefonisch oder persönlich kontaktiert werden, melden Sie dies bitte dem Betriebsrat oder dem Personalressort.
Donnerstag, 13.08.2015