Der nächste Sommer kommt bestimmt – und damit auch die Zeit der Ferialjobs und der Praktika. Das Personalressort hat wichtige Informationen zur Situation an der Uni Graz zusammengestellt.FerialarbeitnehmerInnen: FerialarbeitnehmerInnen sind zumeist SchülerInnen bzw. Studierende, welche während der Schul- bzw. Universitätsferien als ArbeitnehmerInnen tätig werden, ohne dazu nach schul- oder studienrechtlichen Vorschriften verpflichtet zu sein. Das Mindestentgelt für FerialarbeitnehmerInnen entspricht der Lehrlingsentschädigung für das zweite Lehrjahr, derzeit sind das 637,70 Euro brutto/Monat (plus die aliquoten Sonderzahlungen), eine Überzahlung ist möglich.PflichtpraktikantInnen: PflichtpraktikantInnen sind SchülerInnen bzw. Studierende, welche im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Die Vorlage der jeweiligen Studienordnung bzw. des Lehrplans vor Aufnahme des/der Praktikanten/Praktikantin ist verpflichtend. Ein Praktikum kann während des gesamten Jahres absolviert werden, wobei sich die Dauer nach den einschlägigen Ausbildungsvorschriften richtet. Im Mittelpunkt steht der Lehr- bzw. Ausbildungszweck und nicht die Arbeitsleistung, weshalb PflichtpraktikantInnen kein Dienstverhältnis zur Universität Graz begründen und daher auch nicht zur Sozialversicherung gemeldet werden. PraktikantInnen sind unentgeltlich tätig, d.h. von Seiten der Universität Graz werden weder Taschengeld noch andere Vergütungen gewährt!
Das Formular für die Aufnahme von PflichtpraktikantInnen und FerialarbeitnehmerInnen findet sich im Intranet >> Mehr Info