„Recht und Literatur“ ist ein Fachbereich, der international höchst aktuell und etabliert ist. Die interdisziplinäre Forschungsrichtung befasst sich mit dem Verhältnis von Recht und Literatur, wobei zum einen „Recht in der Literatur“ und zum anderen „Recht als Literatur“ zwei Schwerpunkte bilden.
Diesen Fachbereich, der in Österreich bislang kaum verankert ist, auch hierzulande zu fördern und zu institutionalisieren, ist Ziel des internationalen Symposiums „Law and Literature. Possiblities and Boundaries of Inter- and Transdisciplinarity“ am 29. und 30. November 2013 an der Karl-Franzens-Universität Graz. Veranstaltet wird die Tagung vom Forschungs- und Lehrbereich „Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft“ (AVL) in Kooperation mit dem Zentrum für Kulturwissenschaften und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Sie bildet den Auftakt für eine überfakultäre Zusammenarbeit.
„Beide Disziplinen, die Rechts- und die Literaturwissenschaft, können auf eine lange Geschichte zurückblicken, in der sich viele gemeinsame Fragen finden lassen“, betont die Romanistin Ao.Univ.-Prof. Dr. Susanne Knaller, die gemeinsam mit Dr. Doris Pichler vom Zentrum für Kulturwissenschaften und Ao.Univ.-Prof. Dr. Christian Hiebaum vom Institut für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsinformatik für Konzept und Organisation der Tagung verantwortlich zeichnet.
Bei der Eröffnung im Universitätszentrum Wall verwies auch Vizerektor Martin Polaschek, selbst Rechtshistoriker, auf die vielfältigen Überschneidungen von Recht und Literatur. „Bei der Transformation von Gerichtsurteilen in der Gesellschaft über die Medien spielen der Umgang mit Sprache und die journalistische Verarbeitung eine wesentliche Rolle“, nannte Polaschek ein Beispiel.
Beim Symposium diskutieren international renommierte WissenschafterInnen für „Law and Literature“ gemeinsame Fragen beider Disziplinen und hinterfragen darüber hinaus die aktuelle Forschungssituation des Fachbereichs, „im Besonderen dessen Spezifika im europäischen akademischen und kulturellen Kontext“, präzisiert Susanne Knaller. „Daran lassen sich grundlegende Überlegungen zu den theoretischen und praktischen Möglichkeiten von Inter- und Transdisziplinarität sowie zu Fragen nach der gemeinsamen konzeptuellen Basis von beiden Disziplinen anschließen“, so die Wissenschafterin.