Wichtige Neuigkeiten gibt es aus den Reihen des FWF: Das Präsidium des Wissenschaftsfonds hat in seiner Sitzung vom 18. September 2013 entschieden, dass die so genannte FWF-Sechsjahresklausel mit sofortiger Wirkung nicht mehr angewandt wird.
Bisher war die wissenschaftliche Mitarbeit in einem FWF-Projekt auf insgesamt sechs Jahre (unabhängig vom Beschäftigungsausmaß) beschränkt. Nach diesem Zeitraum konnten WissenschafterInnen nur mehr als ProjektleiterInnen vom FWF finanziert werden. Neu ist, dass künftig die Möglichkeit besteht MitarbeiterInnen auch länger aus FWF-Projekten zu finanzieren.
Wichtig ist auch, dass die Abschaffung der FWF-Sechsjahresklausel keinerlei Auswirkungen auf die Höchstbefristungsregelungen der Forschungsstätten in ihrer Rolle als Dienstgeber hat. des Universitätsgesetzes (UG) hat. Das heißt, dass im Falle einer Anstellung in einem Projekt eine mehrmalige Befristung bis zu einer Gesamtdauer von sechs Jahren bei Vollzeitbeschäftigung bzw. acht Jahren bei Teilzeitbeschäftigung zulässig ist. Darüber hinaus ist eine einmalige Verlängerung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.
Der FWF möchte mit diesem Schritt zur Vereinfachung administrativer Abläufe im Bereich der projektbezogenen Anstellung wissenschaftlicher MitarbeiterInnen beitragen. Mehr Informationen sind auf der Homepage des FWF zu finden.