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Universität Graz Neuigkeiten Karrieremodell

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Donnerstag, 22.11.2012

Karrieremodell

Vizerektorin Renate Dworczak, Rektorin Christa Neuper und Betriebsratsvorsitzender Ingo Kropac (v. l.)

Betriebsvereinbarung besiegelt: Vizerektorin Renate Dworczak, Rektorin Christa Neuper und Betriebsratsvorsitzender Ingo Kropac (v. l.)

Betriebsvereinbarung zu erweiterten Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses abgeschlossen

Betriebsvereinbarung zu erweiterten Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses
Optimierte Karriereperspektiven und verbesserte Entwicklungsmöglichkeiten junger WissenschafterInnen gewährleistet das überarbeitete Karrieremodell an der Karl-Franzens-Universität. Eine Betriebsvereinbarung, die Rektorin Christa Neuper und Betriebsratsvorsitzender Ingo Kropač am 19. November 2012 unterzeichneten, regelt die angepassten Abschnitte. Die Betriebsvereinbarung gilt für alle ArbeitnehmerInnen, die dem wissenschaftlichen Universitätspersonal angehören und dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten zugeordnet sind. Unter anderem treten am 1. Jänner 2013 folgende Anpassungen in Kraft:
Bei sogenannten Dauerstellen wird nun zwischen zwei Typen unterschieden: Stellen, mit deren InhaberInnen – spätere Senior Lecturers und Senior Scientists – Entwicklungsvereinbarungen abgeschlossen wurden, werden künftig als „Entwicklungsstellen“ bezeichnet. Für Stellen, mit deren InhaberInnen – spätere Associate Professors – Qualifizierungsvereinbarungen abgeschlossen werden, bleibt weiterhin der Begriff „Karrierestelle“ aufrecht. Ein- bzw. zweijährige Unterbrechungen zwischen befristeten Arbeitsverhältnissen sind nicht mehr notwendig, eine Pause wird auf sechs Monate vereinheitlicht. Insgesamt darf ein Zeitraum von zehn Jahren in befristeten Arbeitsverhältnissen nicht überschritten werden. „Zur Berechnung dieser Frist sind ausschließlich die Zeiten einer tatsächlichen Beschäftigung heranzuziehen“, erklärt Personal-Vizerektorin Renate Dworczak.
Neu in diesem Zusammenhang ist die Aufteilung von Fluktuationsstellen mit einem befristeten Dienstverhältnis und „Dauerstellen“. Das Verhältnis wurde kürzlich im Zuge der Leistungsvereinbarung mit dem Wissenschaftsministerium neu verhandelt und wird künftig 50:50 betragen. „Damit wird an den Instituten Kontinuität für qualitätsvolle Forschung und Lehre sichergestellt“, fasst Vizerektorin Dworczak zusammen.

Erstellt von Andraes Schweiger

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