Mit dem elektronischen Gesundheitsportal wurde ELGA, die elektronische Gesundheitsakte, am 1. Jänner 2014 in Österreich eingeführt. Der Gesetzgeber erhofft sich durch das Informationssystem, das PatientInnendaten vernetzt, eine höhere Behandlungsqualität. Die Ärztekammer hingegen warnt vor „gläsernen PatientInnen“ sowie mangelndem Datenschutz. Die Verunsicherung ist groß: Geschätzte 1.800 PatientInnen entschieden sich allein in der ersten Woche nach der ELGA-Einführung gegen die elektronische Gesundheitsakte, im Februar 2014 lagen bereits mehr als 50.000 weitere Abmeldeanträge vor. Nun greift eine ExpertInnen-Tagung an der Uni Graz das brisante Thema auf: „Fakten zu ELGA – die elektronische Gesundheitsakte aus rechtlicher und technischer Sicht“ findet am Freitag, 27. Juni 2014, von 9 bis 17:30 Uhr statt.
Organisatorin Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Staudegger forscht mit ihrem Team an der Uni Graz im Schwerpunktbereich Rechtsinformatik und IT-Recht. Sie fasst die wichtigsten Fragen, mit denen sich ExpertInnen aus Österreich und Deutschland auf der Tagung befassen werden, zusammen: „Was ändert sich durch den Einsatz von ELGA bei der Haftung der ÄrztInnen? Wie sicher sind die sensiblen Gesundheitsdaten in ELGA aus technischer Sicht? Welche datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen? Und nicht zuletzt: Welche Vorteile kann ELGA den PatientInnen bringen?“ Ein hochkarätig besetztes Podium diskutiert abschließend unter der Moderation von Ö1-Wissenschaftsjournalistin Dr. Sylvia Sammer unter anderem über die Frage, ob es eine Verschmelzung von ELGA mit vergleichbaren anderen nationalen oder regionalen Plattformen geben soll.
Tagung: „Fakten zu ELGA – die elektronische Gesundheitsakte aus rechtlicher und technischer Sicht“
Zeit: Freitag, 27. Juni 2014, von 9 bis 17:30 Uhr
Ort: RESOWI-Zentrum, Universitätsstraße 15/A2, 8010 Graz