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Universität Graz Neuigkeiten Gerechtes Recht

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Donnerstag, 15.01.2015

Gerechtes Recht

Stefan Arnold kümmert sich in seiner Forschung ums Allgemeinwohl: Diskriminierungs- und Verbraucherschutz stehen ebenso auf seiner wissenschaftlichen Agenda wie das Internationale Privatrecht und die Rechtsvergleichung.

Stefan Arnold kümmert sich in seiner Forschung ums Allgemeinwohl: Diskriminierungs- und Verbraucherschutz stehen ebenso auf seiner wissenschaftlichen Agenda wie das Internationale Privatrecht und die Rechtsvergleichung.

Stefan Arnold ist neuer Professor für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht

Gerechtigkeit im Privatrecht ist eines der Hauptforschungsgebiete von Stefan Arnold, seit November 2014 Professor am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht. In seiner Habilitationsschrift hat er dazu eine eigene Theorie entwickelt. „Der Ansatz, Verteilungsgerechtigkeit auch im Vertragsrecht unterzubringen, ist selten. Ich halte es aber für zu kurz gegriffen, sie nur im öffentlichen Recht anzusiedeln“, schildert Arnold. Vielfach wird von dem Grundsatz ausgegangen, dass Verträge frei sein sollen, damit der Markt das Gesamtvermögen ungestört vermehren kann. Verteilungsaspekte und Allgemeinwohlbelange bleiben dabei ausgeklammert. Verbraucherschutz, Wohnraummiete oder Diskriminierungsschutz hält Arnold etwa für Bereiche, in denen diese Freiheit durchaus beschränkt werden kann und die Verteilungsgerechtigkeit auch das Vertragsrecht prägt.

Arnold befasst sich wissenschaftlich weiters mit den internationalen Dimensionen des Rechts, insbesondere dem Internationalen Privatrecht und der Rechtsvergleichung. Dabei geht es auch um Zukunftsperspektiven. „Ein europäisches Kaufrecht ist gerade in Ausarbeitung, ein einheitliches europäisches Privatrechtsgesetzbuch wird diskutiert“, weiß der Experte. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, die unterschiedlichen Gesetzeslagen in den verschiedenen Ländern zu kennen und zu analysieren, welche nationalen Rechte jeweils eine gute Basis für eine Vereinheitlichung wären.
Aber auch jetzt schon benötigen viele DurchschnittsbürgerInnen Arnolds Kenntnisse, was die internationale Rechtslage betrifft: „Lassen sich beispielsweise eine Österreicherin und ein Italiener scheiden, stellt sich die Frage, an welches Gericht sie sich wenden können und welche Regelungen schlagend werden“, so der Jurist.
Ein besonders brisantes Gebiet ist das soeben novellierte Fortpflanzungsmedizinrecht, das auch lesbischen Paaren die künstliche Insemination eröffnet. „Das hat Konsequenzen für das Abstammungsrecht oder etwa die Frage, ob der biologische Vater dann auch der rechtliche ist“, weiß Arnold. Auch Fortpflanzungstourismus und ausländische Leihmutterschaft werfen immer wieder ungelöste Probleme auf, mit denen sich unter anderem eine von Arnold initiierte Tagung an der Uni Graz im November befassen wird.

Erstellt von Dagmar Eklaude

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