Die Universitäten sind bis zu einem gewissen Grad selbstverwaltet. „Ihre Angehörigen dürfen daher an autonomen Entscheidungen mitwirken, wenn auch mit unterschiedlicher Stimmgewichtung“, fasst Klaus Poier, Leiter des Zentrums für Hochschulrecht, zusammen. Im Großen und Ganzen hat sich dieses System der Partizipation bewährt. „Es geht um ein Miteinander, die Universität gemeinsam erfolgreich zu leben und weiterzuentwickeln“, betont der Jurist. Wie gut das funktioniere, hänge freilich von den konkreten Personen ab.
Hinderlich sind meist zu viel Ideologie oder Zielkonflikte - wenn beispielsweise eine Studierendenvertretung wegen Prüfungen mit zu hohen Durchfallsquoten klagt. „Diese freuen ja niemanden. Aber die Tests zu vereinfachen kann die Ausbildungsqualität und in der Folge die Jobchancen senken“, erörtert Poier. Solange immer wieder an der Kultur des Miteinander, an konstruktiven Lösungen gearbeitet werde, sieht er keinen großen Reformbedarf. „Aber es gilt, Angebote an alle Universitätsangehörigen zum Austausch und zu breiter Partizipation zu richten.“
Die immer wieder umstrittene ÖH-Pflichtmitgliedschaft betrachtet der Forscher als ihre enorme Stärke. „Sie kann sich darauf berufen, per Gesetz alle Studierenden zu vertreten, das verleiht ihr mehr Gewicht.“ Die traditionell geringe Wahlbeteiligung sei ein Wermutstropfen, aber leicht zu erklären: „Wir beobachten seit Jahrzehnten eine sinkende Beteiligung an allen Urnengängen.“ Je eher die Stimmberechtigten das Gefühl hätten, der Wahlausgang wäre für sie sehr bedeutend, desto eher würden sie sich einbringen. „Die Vertretung der Studierenden wird auf jeden Fall weiterlaufen und sich nicht dramatisch anders gestalten, egal wer die Wahl gewinnt.“
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