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Universität Graz Neuigkeiten Es wird inskribiert

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Dienstag, 02.07.2019

Es wird inskribiert

An der Universität Graz laufen bereits die (Vor-)Arbeiten für das nächste Studienjahr. Die allgemeine Zulassungsfrist startet am 8. Juli und dauert bis 5. September 2019. Foto: Uni Graz/Kanizaj

An der Universität Graz laufen bereits die (Vor-)Arbeiten für das nächste Studienjahr. Die allgemeine Zulassungsfrist startet am 8. Juli und dauert bis 5. September 2019. Foto: Uni Graz/Kanizaj

Am Montag, den 8. Juli 2019, startet die allgemeine Zulassungsfrist. Wer jetzt schon weiß, welches Studium es werden soll, kann dem Anmeldestress im Herbst entgehen

Die Matura ist geschafft, das Semester ist Geschichte, die Ferien haben begonnen. An der Universität Graz startet die Vorbereitungszeit für das kommende Studienjahr. Dazu gehört auch die Aufnahme und Zulassung von neuen Studierenden. Ab Montag, dem 8. Juli 2019, startet deshalb die allgemeine Zulassungsfrist. Bevor man sich an der Uni Graz anmelden kann, müssen Studieninteressierte eine Vorerfassung im Internet ausfüllen - auch wenn sie bereits an einer anderen österreichischen Universität registriert waren. Das ist notwendig, um alle personenbezogenen Daten auf einmal abzufragen und einen Termin für die persönliche Inskription vor Ort auszuwählen. Davon ausgenommen sind jene zugangsgeregelten Studien, deren Registrierungsfrist Mitte Juli endet und deren Aufnahmeverfahren im Herbst sind; eine Zulassung ist erst nach Erhalt eines Studienplatzes für das Jahr 2019/2020 möglich.

Allgemein empfiehlt sich: Der frühe Vogel fängt den Wurm. Wer jetzt schon weiß, welches Studium es werden soll und kein Aufnahmeverfahren zu erwarten hat, der sollte noch im Juli und August die Inskription hinter sich bringen. Erfahrungsgemäß ist hier weniger los und lange Wartezeiten obsolet.

Die wichtigsten Punkte der Zulassungsfrist fasst der Leiter der Studienabteilung, Bernhard Sebl, in vier Antworten zusammen:

Was ist die allgemeine Zulassungsfrist. Und wie lange dauert sie?
Bernhard Sebl:
"Die allgemeine Zulassungsfrist ist der Zeitraum, in dem österreichische Staatsangehörige, Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates und andere andere ausländische Staatsangehörige und Staatenlose ihre Anträge auf Zulassung einzubringen und Studierende den Studienbeitrag zu entrichten haben. Die allgemeine Zulassungsfristendet am 5. September 2019, für das Sommersemesterist das Ende der Frist der 5. Februar 2019."

Was muss man machen, um sich für ein Studium an der Uni Graz inskribieren zu können?
Bernhard Sebl:
"Das hängt davon ab ob man österreichischer Staatsangehöriger ist oder ausländischer Staatsangehöriger. Von ÖsterreicherInnen brauchen wir grundsätzlich nur das Maturazeugnis, von allen anderen Personen neben dem Maturazeugnis auch sämtliche weiteren Bildungsunterlagen, aber auch Übersetzungen und Beglaubigungen. Diesbezüglich die beste und umfassendste Information findet man über den Zulassungsguide der Studienabteilung unter ttps://studienabteilung.uni-graz.at/de/internationale-studierende/zulassungsguide/ ."

Warum ist es ratsam, NICHT in der Nachfrist zu kommen?
Bernhard Sebl:
"In der Nachfrist im September beginnen die Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen. Wenn man dann erst mit der Inskription beginnt, kann es passieren, dass man sich nicht zu den Lehrveranstaltungen anmelden kann, die man für das erste Semester braucht, da andere Personen, die bereits alle anderen erforderlichen Schritte erledigt haben, bereits einen Platz bekommen haben."

Was wird gerne vergessen bei der Inskription?
Bernhard Sebl: "Vieles! Deshalb ist es wichtig, sämtliche Informationen, welche einem die Universität zukommen lässt, sei es beim Aufnahmeverfahren oder bei der Datenerfassung, sorgfältig und besonders aufmerksam zu lesen. Wenn man alle Unterlagen hat, ist die Zulassung eine Frage von Minuten."

 

Erstellt von Konstantin Tzivanopoulos

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