Unter der Federführung von Univ.-Prof. Dr. Peter Scherrer, Vizerektor für Forschung und Nachwuchsförderung, schreibt die Karl-Franzens-Universität Graz Fördermittel zum Thema „Unkonventionelle Forschung“ aus.
Die Universität Graz fördert auf Basis der Leistungsvereinbarung 2013–15 mit dem BMWF und mit Unterstützung des Landes Steiermark unkonventionelle Projekte in international oder zumindest in der nationalen Forschungslandschaft bisher nicht oder kaum entwickelten Forschungsbereichen. Grundsätzlich können Arbeitsgruppen für die Dauer von drei Jahren mit jeweils insgesamt maximal 500.000 Euro unterstützt werden. Alle Forschungsfelder und Wissenschaftszweige sind zugelassen, Mindestvoraussetzung für Einreichende ist die erfolgte Promotion. Einreichende ForscherInnen (Projektsprecherinnen) müssen ein aktives Arbeitsverhältnis zur Uni Graz aufweisen, das planmäßig noch mindestens vier Jahre dauert.
Motiv:
- Erschließung neuer Forschungsfelder
- Unterstützung und Ausbau exzellenter Forschungsbereiche (Forschungsschwerpunkte)
- Bildung von kritischen Massen an ForscherInnen mit internationaler Exzellenz
- Stärkung des Forschungsprofils und Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit
- Relevanz für den Wirtschaftsstandort Steiermark
Einreichungen der Projektskizzen (Stufe 1: max. 5 Seiten A4 Times New Roman 11 Pkt.) sind mit dem Betreff „Unkonventionelle Forschung“ im Vizerektorat für Forschung bis 15. Juni 2013 einzureichen – E-Mail: sieglinde.petzl(at)uni-graz.at
Die Projektauswahl für eine detaillierte Ausarbeitung erfolgt bis Ende Juni durch eine gemischte Jury mit Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Die Ausarbeitung (Stufe 2: Gesamtumfang max. 15 Seiten A4 ) soll allfällige Rückfragen der Jury aufnehmen und Details zum Arbeitsplan (Raumplan: Arbeitsplätze, Labors etc.; Finanzplan: Anstellungen, Geräteanschaffungen etc.) enthalten und bis 15. August 2013 wieder im Vizerektorat für Forschung eingereicht werden, die endgültige Entscheidung über die geförderten Projekte soll spätestens anfangs Oktober fallen, sodass mit 1. Jänner 2014 Arbeitsverträge erstellt und die Forschungen aktiviert werden können.
Spezifika für die Bewertung durch die Jury:
- Neue Forschungsfragen
- Bekannte Probleme und Fragen – völlig neue Denkansätze/Methoden
- Einsatz /Umarbeitung bekannter Möglichkeiten in neuen Bereichen
- Neuartige Kooperation/Verbindung von Wissenschaftsbereichen (innerhalb der Universität, am Standort Steiermark, in Österreich oder international)