„Juristisch ist die Grauzone erreicht. | Doch vor Gericht mach' ich es mir dann wieder leicht. | Zeig' mich an, und ich öffne einen Sekt. | Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt.“
So nimmt Rapper Danger Dan satirisch das Grundrecht auf Kunstfreiheit ins Visier. Antonia Bruneder befasst sich aus musikwissenschaftlicher und juristischer Perspektive mit diesem Thema. Sie diskutiert die Freiheit der Kunst am Beispiel des deutschsprachigen Gangsta-Rap. Zum einen sind dessen Texte häufig von rassistischen, frauenfeindlichen, gewaltverherrlichenden und homophoben Inhalten geprägt. Zum anderen integrieren die Musiker:innen in ihrer Performance die Justiz bewusst in ihre Gesamtinszenierung.
BA. Dr.iur. Antonia Bruneder
Telefon:+43 316 380 - 6708
Ort:Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft
Web: https://oeffentliches-recht.uni-graz.at