Am 14. 2. 2014 wird Prof. Dr. Peter M. Huber, Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Der Verfassungsgerichtsverbund in der EU - Wie Verfassungsgerichte gemeinsam Recht sprechen“ sprechen:
Im europäischen Verfassungsgerichtsverbund ist das wechselseitige Verhältnis von EuGH, EGMR und nationalen Verfassungsgerichten nicht als Über-/Unterordnung beschreibbar. Recht wird in Kooperationen mit den jeweils anderen Gerichtshöfen gesprochen und unter Berücksichtigung der jeweils anderen Rechtsprechung. Wie erfolgt die Abstimmung untereinander und wie erfolgt die Kooperation?