Das Kindschafts- und NamensrechtsÄnderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013 ist am 1. Februar 2013 in Kraft getreten. Aufgrund der derzeitigen Aktualität referiert Mag.a Christiane Stindl-Teufl, die als Familienrichterin am BG Leibnitz tätig ist, über die Auswirkungen der Neuerungen für die Mediation sowohl aus der Sicht als Richterin als auch aus jener der Mediatorin.