Recht hat aus erkenntnistheoretisch reflektierter Sicht lediglich eine soziale Existenz. Aus der internen Perspektive des Juristen lässt es sich aber nicht auf diese soziale Existenz reduzieren. Der Jurist ist auf die Vorstellung angewiesen, dass das Recht in gewissem Sinne eine ideale Existenz hat. Andernfalls wäre die Frage nach der „wirklichen“ Rechtslage, der „richtigen“ Theorie sinnlos.
Diese Vorstellung basiert also auf einer Fiktion, die für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis konstitutiv ist. Das Problem der Legitimität dieser Fiktion lässt sich auf die Alternative zuspitzen: „transzendentalpragmatische Voraussetzung“ von Rechtswissenschaft und -praxis, oder ihre – zu entlarvende – Lebenslüge?