Anmeldung bis 15.11.2013, 00:00
Seit 1.1.2012 muss jedes Stelleninserat das gebotene Entgelt anführen. Das Ergebnis ist jedoch oftmals eine leere Worthülse wie „kollektivvertragliches Mindestentgelt“ oder „Bereitschaft zur Überbezahlung“. Eine möglichst gute Einschätzung ist daher wesentlicher Ausgangspunkt für ein Bewerbungsgespräch.
Inhalte:
• Einstiegsgehälter in Österreich
• Kollektivvertragliches Entgelt
• Wissenswertes rund um die Gesprächsführung