Bernd-Christian FUNK, Universität Wien
Simone PHILIPP, ETC Graz
Moderation: Kurt REMELE, Universität Graz
Im Sommer 2012 wirbelte das „Beschneidungsurteil“ des Landgerichts Köln nicht nur in Deutschland viel medialen Staub auf. In Deutschland wurde einer gesetzlichen Regelung der Vorzug gegeben. In Österreich divergieren die Meinungen. Die Justizministerin meint, Beschneidungen seien nicht verboten. StrafrechtsexpertInnen sehen unter Umständen einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt. In der Veranstaltung versuchen führende Grundrechtsexperten eine Rechtsgüterabwägung zwischen dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und der Freiheit der Religionsausübung.