Am Donnerstag, 12. März 2015, wurde an der Karl-Franzens-Universität Graz erstmals der „Wissenschaftspreis der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte“ verliehen. Dieser Preis wird von der Grazer Kanzlei ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte gesponsert und im Rahmen der „Plattform für Wirtschafts-, Insolvenz- und Sanierungsrecht“ vergeben. Der Preis wurde von den Kanzleipartnern Dr. Clemens Jaufer und Dr. Norbert Scherbaum in einem feierlichen universitären Rahmen an die drei PreisträgerInnen, die damit für ihre herausragenden wissenschaftlichen Leistungen prämiert wurden, übergeben.
Die Plattform wurde auf Initiative von Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser vom Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Uni Graz, Univ.-Prof. Dr. Gerhard Schummer vom Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Uni Graz sowie RA Dr. Clemens Jaufer von der Kanzlei ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH im Jahr 2010 ins Leben gerufen und hat sich daraus eine sehr gut besuchte Vortragsreihe entwickelt.
Der Wissenschaftspreis soll die Verbindung zwischen Wissenschaft und Praxis untermauern und herausragende Arbeiten fördern, die sowohl dogmatisch interessanten als auch praktisch bedeutsamen Themen gewidmet sind. Den Preis 2014 erhielten nun die RechtswissenschafterInnen Dr. Philipp Anzenberger, Dr. Elke Heinrich und Dr. Johannes Wühl. Sie alle haben sich in ihren Dissertationen auf hervorragende Weise mit Fragestellungen zum Insolvenz- und Sanierungsrecht befasst: Der Hauptpreis ging an Philipp Anzenberger, der in seiner Arbeit die Insolvenzfestigkeit von Bestandverträgen analysierte. Johannes Wühl befasste sich mit Sicherungsmehrheit und Wegfall einzelner Kreditsicherungsmittel und Elke Heinrich untersuchte die Bonitätsprüfung im neuen Verbraucherkreditrecht.
Nach der Preisverleihung – bei der Elke Heinrich durch O.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski vertreten wurde – fand die erste Vortragsveranstaltung 2015 der Plattform WIS statt, die sich mit dem Thema „Aktuelle Fragen zur Kapitalaufbringung“ auseinander setzte.