Nicht verteufeln, sondern das Potenzial nutzen – dafür spricht sich Catherine Walter-Laager, Vizerektorin für Studium und Lehre, aus: „Textgenerierende KI-Systeme sind kein flüchtiges Phänomen, sondern zukunftsweisende Technologien mit mannigfaltigen Auswirkungen auf alle Gesellschaftsbereiche.“ Die Universität habe die Aufgabe, sich mit den Systemen adäquat auseinanderzusetzen, sie angemessen in die Lehre zu integrieren und Lehrende wie Studierende bestmöglich dabei zu unterstützen. Walter-Laager: „Immer unter der Prämisse, KI-Werkzeuge stets mit Blick auf die gute wissenschaftliche Praxis anzuwenden.“
Die Universität Graz hat sich daher entschieden, die Verwendung von KI-Technologien nicht zu verbieten. Für die Nutzung an der Uni Graz sieht ein Orientierungsrahmen vor, dass Lehrende festlegen, „welche textgenerierenden KI-Systeme in welcher Form verwendet werden dürfen“.
Das bedeutet, dass Systeme in manchen Lehrveranstaltungen zulässig sind, in anderen hingegen nicht. Feststeht: Die Art und Weise, wie KI-Technologien verwendet dürfen und kenngezeichnet werden müssen, entscheiden vor dem Hintergrund didaktischer Überlegungen jeweils die Lehrenden. Es ist daher zwingend nötig, dass Studierende Einsatz und Zweck vorab mit ihren Lehrenden abklären müssen.
Unter keinen Umständen dürfen Chat-GPT und Co. für das Verfassen von Seminar- und Abschlussarbeiten genutzt werden. Gestattet sind KI-Werkzeuge zur Unterstützung etwa beim Erstellen von Konzepten, von Rohentwürfen oder der Übersetzung von Textpassagen.
Eine Übernahme der KI-generierten Passagen ist allerdings nicht zulässig. Denn Studierende tragen als Autor:innen immer die Verantwortung für ihre Arbeit, insbesondere dann, wenn es um eine Beurteilung geht.