Weihnachten steht vor der Tür und viele MitarbeiterInnen nehmen die Feiertage zum Anlass, um einen ausgedehnten Urlaub oder Zeitausgleich in Anspruch zu nehmen. In den vergangenen Jahren verkürzte das Rektorat zwischen dem 27.12 und 5.1. des Folgejahres die Dienstzeit für das Allgemeine Personal von acht auf sechs Stunden. Diese Regelung wird es heuer nicht geben. Ende letzten Jahres unterzeichneten Rektorin Christa Neuper und die Vorsitzende des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal, Regina Lammer, eine Betriebsvereinbarung, welche seit 1. Jänner 2014 in Kraft ist und die gleitende Arbeitszeit besser regelt. Die Tage 24. und 31. Dezember sind für alle dienstfrei.
Demnach gewährt die Uni Graz allen MitarbeiterInnen im genannten Zeitraum eine Verkürzung der Kernzeit, nicht aber der Dienstzeit: 27.12.2014 bis 05.01.2015: Ende der Kernzeit 12 Uhr. Soweit nicht wichtige dienstliche Gründe entgegenstehen, kann Zeitausgleich in Anspruch genommen werden.
Wednesday, 03 December 2014