Prinzipiell sind in der Psychologie alle Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter für Nicht-Psychologen gesperrt - ausgenommen, es gibt freie Plätze. Lehrveranstaltungen, die keinen prüfungsimmanenten Charakter haben, können von Nicht-Psychologen als freies Wahlfach absolviert werden.
Es ist nicht zulässig Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Psychologie zu absolvieren, wenn man noch im Bachelorstudium Psychologie eingeschrieben ist. Alle nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Psychologie könnten absolviert werden, wenn man das Bachelorstudium abgeschlossen hat und sich pro forma für ein anders Studium einschreibt. Im Rahmen dieses (alternativen) Studiums können Lehrveranstaltungen als freie Wahlfächer absolviert und nach erfolgter Zulassung zum Masterstudium Psychologie anerkannt werden.
Für das zulassungsbeschränkte Masterstudium Psychologie gilt § 29 Abs. 1 (letzter Satz) des Satzungsteiles Studienrecht NICHT, weil dies der Verordnung des Rektorats betreffend Zulassungsbeschränkungen zum Masterstudium Psychologie widerspricht. Ein Vorziehen von Lehrveranstaltungen ist sohin nicht möglich.
Thursday, 17 January 2013