Die Novelle des österreichischen Urheberrechts, die im Sommer beschlossen wurde und per 1. Oktober in Kraft tritt, bringt einige Erleichterungen für den Universitätsbetrieb mit sich. So können nun beispielsweise wissenschaftliche Artikel, die an ein Fachmagazin verkauft wurden, nach einem Jahr auf einer Open-Access-Plattform unentgeltlich zugänglich gemacht werden. Dabei darf allerdings nicht die gedruckte Fassung im Verlagslayout verwendet werden. Die Universitätsbibliothek der Uni Graz bietet mit dem Repositorium unipub diese Möglichkeit. Die AutorInnen profitieren von einer Zweitveröffentlichung unter anderem deshalb, weil sie Reichweite und Zitierungen ihrer Publikationen durch die freie Verfügbarkeit oft wesentlich steigern können. Das Team des Open Access Office steht für Fragen und nähere Auskünfte bereit.
Zwei weitere Gesetzesänderungen vereinfachen den Lehr- und Prüfungsalltag: § 42a, Abs. 2 lässt die Vervielfältigung von Werken auf Papier oder einem ähnlichen Träger auch zum eigenen Gebrauch eines anderen zu. Das heißt, nun können urheberrechtlich geschützte Materialen für den Zweck der Forschung oder der Lehre vervielfältigt werden. Die im § 59 festgehaltene Erleichterung bei der kommerziellen Herstellung von Schulbüchern wird mit der Novelle auch auf Prüfungsaufgaben ausgedehnt.
Tuesday, 29 September 2015