Mit Anfang Februar sind wieder zwei Betriebsvereinbarungen (BV), die das gesamte Universitätspersonal betreffen, in Kraft getreten. Abgeschlossen wurden eine Vereinbarung zum Thema Sonderurlaub sowie eine zur Geldaushilfe/Gehalts-Bezugsvorschuss.
So kann Sonderurlaub für persönliche Gründe, wie zum Beispiel Eheschließung/Verpartnerung, Geburt eigener Kinder, Teilnahme an Bestattungen, Wohnungswechsel etc., aber auch für Weiterbildung, Kinderbetreuung, Katastropheneinsätze oder schwere Unglücksfälle beantragt werden. In der Vereinbarung festgelegt wurde auch, dass der 24. 12. und 31. 12. arbeitsfreie Tage sind. Das war bisher nur für MitarbeiterInnen, die unter den Universitäten-Kollektivvertrag fallen, gültig.
Finanzielle Unterstützung gibt es für alle MitarbeiterInnen, die Hilfe bei unverschuldeter Notlage, bei sonst berücksichtigungswürdiger Gründe oder finanzielle Härte benötigen. Die Punkte dieser Betriebsvereinbarung im Überblick:
Geldaushilfe:
- bei Nettoeinkommen bis € 1.500 (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Zum Beispiel für Heilbehelfe, Zahn- und Kieferbehandlungen, Beseitigung von Folgeschäden aus Katastrophen oder Unglücksfällen, Maßnahmen zu Pflege und Therapie
- Höhe der Geldaushilfe ist begrenzt mit 30% der tatsächlichen Ausgaben, max. jedoch bis zu € 1000 pro Anlassfall
- Beantragung einer Geldaushilfe zeitnah mit dem Eintritt des Anlassfalles (Formular wird noch auf der Homepage des Personalressort zur Verfügung gestellt)
Gehalts- bzw Bezugsvorschuss:
- Beantragung nach Anlassfall bis zu einer Höhe von € 7.300,-; Sicherstellung notwendig (beispielsweise Bürgschaft)
- Rückzahlung erfolgt nach einem zu vereinbarenden Rückzahlungsplan; mind € 60 pro Monat rückzuzahlen; die Rückzahlung muss jedenfalls innerhalb von 120 Monaten abgeschlossen sein
- Beantragung einer Geldaushilfe zeitnah mit dem Eintritt des Anlassfalles (Formular wird noch auf der Homepage des Personalressort zur Verfügung gestellt)
Die Betriebsvereinbarungen im Intranet