Wie hoch soll die Mindestsicherung ausfallen? Welchen Lohn sollen muss man etwa Pflegekräften auf jeden Fall zugestehen? Wann sind auch Frauen fair bezahlt? Nora Melzer-Azodanloo vom Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht setzt sich wissenschaftlich mit den Themen Mindestlohn und Mindestsicherung auseinander. „Für manche Berufsgruppen, wie etwa KinderbetreuerInnen, Reinigungs- und Pflegekräfte, PrivatlehrerInnen oder Au-pair-Personal, gibt es keinen Kollektivvertrag“, weiß die Juristin. An dessen Stelle tritt ein Mindestlohntarif, der in Österreich allerdings nicht gesetzlich festgeschrieben ist. Diese in der EU seltene Regelung sieht Melzer-Azodanloo als Vorteil: "Die Tarife werden für einzelne Berufsgruppen ausverhandelt. Auf diese Weise kann viel besser auf die individuellen Umstände eines Wirtschaftsbereichs Bedacht genommen werden als durch einen bundesweiten Mindestlohn." In jedem Fall soll das Entgelt hoch genug sein, um Leute auch dazu zu motivieren, betont die Juristin. Die Mindestsicherung würde sonst potenzielle ArbeitnehmerInnen in die soziale Hängematte locken. Auch eine gerechte Bezahlung für Männer und Frauen sind sie als bedeutsam an: „Der Ruf nach einem vermehrten Einsatz von staatlichen Mitteln, um beispielsweise in Ausbildungs-, Kinderbetreuungs- und Altenpflegeeinrichtungen zu investieren, wird in Zukunft lauter werden“, ergänzt Melzer-Azodanloo. Das würde nicht nur die Arbeits- und Lohnbedingungen verbessern, sondern auf mehreren Ebenen ein Wachstum bringen.