Um den Angehörigen der evangelischen Kirche am Reformationstag, den 31. Oktober 2013, die Teilnahme am Festgottesdienst zu ermöglichen, werden die betroffenen MitarbeiterInnen für diese Zeit vom Dienst freigestellt.
Um Urlaub sowie Zeitausgleich zum Jahreswechsel rechtzeitig planen zu können, hat das Rektorat die Sonderdienstzeitregelung während der Weihnachtsfeiertage beschlossen: Die Arbeitstage 24. und 31. Dezember 2013 sind für alle MitarbeiterInnen dienstfrei. Für die Arbeitstage vom 27. Dezember 2013 bis 3. Jänner 2014 ist in den Verwaltungseinheiten ein eingeschränkter Dienst in reduziertem Stundenausmaß von 8 bis 14 Uhr vorgesehen.
Soweit es der Dienst erlaubt, können Dekanate, Institute und Zentren die Dienstzeitregelung der Verwaltungseinheiten für die Tage der Weihnachtsferien übernehmen.
Es besteht die Möglichkeit – zum Abbau des Zeitguthabens – in diesen Tagen Zeitausgleich im Ausmaß der reduzierten Arbeitsstunden zu nehmen. Zur Erklärung:
- Vollbeschäftigte: sechs statt acht Stunden.
- Teilzeitbeschäftigte: jeweils 75 Prozent ihrer regulären Tagesarbeitszeit (Beispiel: drei statt vier Stunden im Fall eines Beschäftigungsausmaßes von 50 Prozent)