Der Stand des internationalen Arzthaftungsrechts, die Finanzierung grenzüberschreitender medizinischer Dienstleistungen oder das Recht der biomedizinischen Forschung am Menschen waren nur einige Themen, die vergangenes Wochenende an der Uni Graz diskutiert wurden. MedizinrechtslehrerInnen aus dem deutschsprachigen Raum trafen sich zu einer Tagung mit dem Titel „Medizinrecht im Spannungsfeld von europäischer Harmonisierung und nationaler Regelungsautonomie“.
„Das Fach Medizinrecht hat als eigene Disziplin in den vergangenen Jahren ständig an Bedeutung gewonnen, weshalb 2007 auch die Vereinigung der deutschsprachigen Medizinrechtslehrerinnen und -lehrer ins Leben gerufen wurde“, erklärt Karl Stöger, Professor am Institut für Öffentliches Recht, der gemeinsam mit seinen Kollegen Erwin Bernat und Christian Kopetzki die Tagung organisierte. Die WissenschafterInnen treffen sich im Zwei-Jahres-Rhythmus, um aktuelle Themen zu besprechen. Im Blickpunkt standen vor allem Bio-Ethik und biomedizinische Forschung, deren Rechtsgrundlage derzeit in den einzelnen Staaten variiert, aber europaweit vereinheitlicht werden sollte.
Monday, 02 June 2014
Arzthaftung und OP-Tourismus
Veranstalter und ReferentInnen der Tagung: Peter Koller (Graz), Christian Kopetzki (Wien), Gerfried Fischer (Halle/ Saale), Tade Matthias Spranger (Bonn), Bernhard Rütsche (Luzern), Eva Schumann (Göttingen), Erwin Bernat (Graz), Silja Vöneky (Freiburg/ Breisgau), Peter Udsching (Vorsitzender Richter am deutschen Bundessozialgericht i.R.), Karl Stöger (Graz)