Ferialjob & Co: facts + tipps
Fast jede/r Studierende nützt einen Teil der kommenden Sommerferien, um im Zuge einer Ferialpraxis Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln und gleichzeitig etwas dazu zu verdienen. Was viele Studierende allerdings nicht wissen: Übersteigt das monatliche Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze, so ist man voll versichert, es besteht während dieser Zeit also keine Anspruchsberechtigung über einen Elternteil. Studierende, die während der Ferien einen „Ferialjob“ ausüben, unterliegen aufgrund ihrer Tätigkeit in dieser Zeit einer eigenen Pflichtversicherung, in der Regel bei der örtlichen Gebietskrankenkasse. Sie sind dann Ferialarbeiter/in bzw. Ferialangestellte/r, also Dienstnehmer/in im arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Doch was bedeutet das? Und welche Unterschiede bestehen zwischen Praktikum, Ferialarbeit und Volontariat?
Inhalte
Ferialpraktikum – Volontariat – Ferialarbeit: arbeits-, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Aspekte.
Anmeldeschluss: 13.06.2012