Registration ends 09.04.2014, 00:00
Seit 1.1.2012 muss jedes Stelleninserat das gebotene Entgelt anführen. Das Ergebnis ist jedoch oftmals eine leere Worthülse wie „kollektivvertragliches Mindestentgelt“ oder „Bereitschaft zur Überbezahlung“. Eine möglichst gute Einschätzung ist daher wesentlicher Ausgangspunkt für ein Bewerbungsgespräch.
Inhalte:
Einstiegsgehälter in Österreich
Kollektivvertragliches Entgelt
Wissenswertes rund um die Gesprächsführung