Die kirchenrechtlichen Neuerungen durch Papst Franziskus

31.05.2023
13:30 - 15:00
Institut für Kanonisches Recht
HS 47.01

Das Kirchenrecht ist kein statisches monolithisches Konstrukt, sondern zu jeder Zeit das Ergebnis eines stets dynamischen Prozesses, der geprägt ist von verschiedenen Modifikationen und Veränderungen. Diese gibt es auch in der heutigen Zeit, und Papst Franziskus hat in seinem bisher 10-jährigen Pontifikat so viele Neuerungen und Änderungen vorgenommen, wie kaum einer seiner Vorgänger. In verschiedenen Bereichen reformiert Papst Franziskus das Kirchenrecht und entwickelt es dadurch fort. Angesichts der sich ändernden Erfordernisse der Zeit stehen vor allem Aktualisierung, Präzisierung und vereinfachte praktische Anwendbarkeit im Vordergrund der Reformen. Von größerem Umfang sind dabei die Neuerungen im Bereich des Eheprozessrechts und des Strafrechts des CIC/1983. Letzteres steht im Fokus des Vortrags, in dem exemplarisch an einigen ausgewählten Normen die Neuerungen daraus thematisiert und erläutert werden.