Herbsttermin

Solltest du deine Matura erst nach Ende der allgemeinen Inskriptionsfrist (Wintersemester nach 5. September, Sommersemester nach 5. Februar) abschließen, so gibt es einerseits die Möglichkeit, dich auch noch in der Nachfrist einzuschreiben und andererseits, dich bereits vor der vollständigen Absolvierung deiner Matura als außerordentliche Studierende oder außerordentlicher Studierender einzuschreiben.
Wenn du dich als außerordentliche Studierende oder außerordentlicher Studierender einschreibst, so musst du den Studienbeitrag (Euro 363,36) sowie den ÖH-Beitrag (Euro 20, 20) bezahlen. Bis zum Ende der Nachfrist (Wintersemester 30. November, Sommersemester 30. April) hast du Zeit, dein positives Reifeprüfungszeugnis nachzureichen und dich für ein ordentliches Studium einzuschreiben. In diesem Fall kannst du dir den Studienbeitrag rückerstatten lassen.
Bitte beachte, dass es für einige Studien spezielle Studienvoraussetzungen gibt.
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4students – Studien Info Service
Lehr- und Studienservices
Universitätsplatz 3a/II
8010 Graz
Di und Do: 13.00 - 15.00 Uhr