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Organisation & Struktur

Die Universität Graz ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und gliedert sich in sieben Organisationseinheiten, das sind sechs Fakultäten sowie Administration und Dienstleistungen.
Die obersten Organe der Universität sind der Universitätsrat, das Rektorat, der Rektor und der Senat.
Die gesetzliche Basis bildet das Universitätsgesetz 2002. Darüber hinaus erlässt jede Universität durch Verordnung (Satzung) die erforderlichen Ordnungsvorschriften im Rahmen der Gesetze und Verordnungen selbst.

Rektorat, Universitätsrat und Senat bilden die Leitungsorgane der Universität.

 

    

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