Bildung und Menschenrechte
Education and human rights

Folgender Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 - gilt für alle Studienrichtungen an allen Universitäten!

Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

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Richard Parncutt, Department of Musicology, Faculty of Humanities, University of Graz