Lehrveranstaltungen
Home Curriculum vitae Publikationen Lehrveranstaltungen Lehrunterlagen Dipl./Diss.

 

o.Univ.Prof. Dr. Joseph Marko

Lehrveranstaltungen im WS 2010/11

 

200.001         Ausgewählte Kapitel des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts, Vorlesung, 2st.

Termine:        Mittwochs (ab 13.10. bis 15.12.2010), 12.00-15.30 Uhr, HS 15.13

Ziel:                Vermittlung der grundsätzlichen Funktionsweisen von Verfassung und Verwaltung

Inhalt:            Einführung in das Verfassungs- und Verwaltungsrecht Österreichs, Funktion von Verfassung und Verfassungsrecht, Baugesetze der Verfassung, Grundrechte, verfassungsrechtliche Grundlagen der Verwaltung, Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz.

Lehr- und Lernmethode: Vortrag mit Prüfungsbeispielen

Beurteilung: schriftliche Prüfung

Literatur:       Stolzlechner, Einführung in das öffentliche Recht, 4. Auflage (2007), kleine B-VG-Textausgabe z.B. Kodex Einführungsgesetze ABGB und B-VG, 5. Auflage (2008)

216.015         Doktoratskolloquium Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Doktoratskolloquium, 2st.

Termine:        Mittwochs, 17.30-19.30 Uhr, SR 15.34

Ziel:                Teilnehmende sollen in Folge der Präsentation ihrer Forschung (im Rahmen des Doktoratsstudiums) und die darauf folgende Diskussion ihrer Forschungsansätze ein Feedback erhalten, von dem sie für ihre weitere Forschung profitieren können. Darüber hinaus sollen sie durch Vorträge weiter fortgeschrittener WissenschafterInnen und PraktikerInnen weitere Impulse erfahren haben.

Inhalt:            Präsentation und Diskussion von Forschungsansätzen und -ergebnissen im Rahmen der Dissertationserstellung und von Vorträgen Dritter. Die Betreuung von DissertantInnen gemäß § 8 ist vorrangig.

Lehr- und Lernmethoden: Vortrag und Präsentation einzelner Teilnehmer bzw. einzelner Gäste mit anschließender Diskussion in der Gruppe.

Beurteilung:   immanenter Prüfungscharakter

216.034         Doktoratskolloquium, Seminar, 2st. – gemeinsam mit Florian Bieber

Termine:        Dienstags (5.10., 19.10., 9.11., 23.11., 7.12.2010 sowie 11.1., 25.1.2011), 14.00-17.00 Uhr, SR 15.33

Ziel:                Verständnis der Methoden für eine Verfassung einer Dissertation, sowie den Erfahrungsaustausch verschiedener Dissertanten.

Inhalt:            Vermittlung von sozial- und geisteswissenschaftlichen Methoden für das Verfassen einer Dissertation, Diskussion von praktischen Aspekten des wissenschaftlichen Arbeitens, wie Präsentationen und die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten.

Lehr- und Lernmethode: Mitarbeit, Kurzreferate, kurze Hausarbeiten und Vorstellung von Aspekten der Dissertation

Beurteilung:   immanenter Prüfungscharakter, Mitarbeit 30%, Referate, Präsentation der Dissertation 30%, Schriftliche Hausarbeiten 40%

Literatur:       Patrick Dunleavy, Authoring a PhD: How to Plan, Draft, Write and Finish a Doctoral Thesis or Dissertation, Basingstoke: Palgrade, 2003. – David Marsh and Gerry Stoker, Theory and Methods in Political
Science, Basingstoke: Palgrave, 2010. – John Tosh, The Pursuit of History: Aims, Methods and New Directions in the Study of Modern History, London: Longman, 2006.
Eine detaillierte Literaturliste wird zu Beginn der Lehrveranstaltung verteilt.

216.025         Autonomie und Integration: Vom Minderheitenschutz zum Diversity Management – Vergleichende und kontextuelle rechtliche Perspektiven, Seminar, 2st.

 

Termine:        Do, 14.10.2010, 9.00-20.00 Uhr, SR 15.43 und Fr, 15.10.2010, 9.00-20.00 Uhr, SR 15.43

Ziel:                Die Studierenden erhalten eine Einführung in einen multi- und interdisziplinären Ansatz, der rechtlich-dogmatische, neo-institutionelle und soziologischempirische Forschungsmethoden vereint. Sie lernen Unterschiedliche Theorien und deren mögliche Wirkungsweisen in der Praxis kennen. Die Studierenden verfassen Forschungsarbeiten und nehmen an laufenden Forschungsprojekten teil. Dadurch schulen sie                          ihre Soft Skills in den Bereichen Projektentwicklung, Projektmanagement, strategisches Denken und Beratung.

Inhalt:            Im ersten Teil des Seminars beschäftigen sich die Studierenden von der Perspektive der politischen Theorie und vergleichenden Soziologie aus mit der Gruppenbildung und Idealtypen von Gruppenbeziehungen. Dabei analysieren sie die Theorien und Ideologien des Nationalismus und setzen sich mit dem Problem der mangelnden „Definition“ von Minderheiten auseinander. Darüber hinaus werden auch methodologische Probleme angesprochen, die sich aus der Rechtstheorie und verschiedenen Konzepten des Liberalismus ergeben.
Der zweite Teil des Seminars beschäftigt sich mit sämtlichen Rechtsinstrumenten auf der internationalen und supranationalen Ebene, d.h. mit der UNO, OSZE, dem Europarat und der EU sowie der Rechtsprechung oder den politischen Kontrollmechanismen.
Der dritte Teil des Seminars ist den diversen Instrumenten des Minderheitenschutzes in nationalen Verfassungs- und Rechtssystemen gewidmet, und zwar aus der Perspektive des vergleichenden Verfassungsrechts. Die Studierenden beurteilen dabei deren „Effektivität“ in Hinblick auf die Erfüllung der Funktionen Autonomie und Integration in den unterschiedlichen Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt und politische Beteiligung. Ein spezieller Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die scharfe Trennlinie zwischen „alten“, d.h. traditionellen oder autochthonen Minderheiten, und „neuen“ Minderheiten, die sich aus der Immigration heraus gebildet haben, durch einen allgemeinen und einschließenden Ansatz, welcher auf dem Prinzip der kulturellen Vielfalt basiert, überwunden werden kann.
Am Ende des Seminars werden Standardsetzung und Überwachungsprozesse diskutiert, ebenso wie die Kreuzbefruchtung zwischen nationalen und supranationalen Ebenen auf der einen Seite und zwischen verschiedenen Organisationen auf der anderen Seite. Dabei soll untersucht werden, ob es ein sich entwickelndes „europäisches“ Rechtssystem des Managements von Vielfalt gibt.

Beurteilung: Die Studierenden nehmen aktiv an den Diskussionen teil, bereiten und tragen eine Präsentation zu einem Thema vor, auf das sie sich mit dem Seminarkoordinator bzw. der Seminarkoordinatorin geeinigt haben, führen ihre eigenen Untersuchungen durch und reichen eine Forschungsarbeit ein, die mindestens 6.000 Wörter umfasst. Die Benotung erfolgt nach dem österreichischen System.

216.026         Europäische Integration, Governance und Verwaltung in Post-Konflikt-Gesellschaften, Seminar, 2st.

Termine:        Do, 13.1.2011, 9.00-20.00 Uhr, SR 15.33 und Fr, 14.1.2011, 9.00-20.00 Uhr, SR 15.33

Ziel:                Die Studierenden erhalten eine Einführung in einen multi- und interdisziplinären Ansatz, der rechtlich-dogmatische, neo-institutionelle und soziologischempirische Forschungsmethoden vereint. Sie lernen unterschiedliche Theorien und deren mögliche Wirkungsweisen in der Praxis kennen. Die Studierenden verfassen Forschungsarbeiten und nehmen an laufenden Forschungsprojekten teil. Dadurch schulen sie ihre Soft Skills in den Bereichen Projektentwicklung, Projektmanagement, strategisches Denken und Beratung.

Inhalt:            Das Seminar widmet sich Fallstudien über gewaltsame ethnische Konflikte in Europa, Konfliktlösungsvereinbarungen und Wiederaufbau- und Versöhnungsbemühungen in stark geteilten Gesellschaften und deren Vergleich untereinander. Die Studierenden sollen so „Erfolgs-“ und „Misserfolgsfaktoren“ der einzelnen Methoden identifizieren. Dabei werden wir uns speziell mit Nordirland, dem Baskenland, Belgien, der Schweiz, den Aland-Inseln, Südtirol, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Zypern, Moldawien und Georgien befassen, und zwar aus der Perspektive des vergleichenden Föderalismus und Regionalismus.
Die Studierenden beschäftigen sich mit den verschiedenen Phasen des Konflikts und den Bemühungen nationaler und internationaler Akteure beim Wiederaufbau der Staaten und deren Wirtschaft. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht nur auf staatenformenden Nationen und ihren politischen Bestrebungen, sondern auch auf diversen Minderheitengruppen.
Zusätzlich soll eine genaue Beschäftigung mit verschiedenen Bereichen, darunter öffentliche Verwaltung, Rechtswesen, Arbeitsmarkt, Bildung und Medien, das Bewusstsein der Studierenden in Hinblick auf die Zusammenhänge und Komplexitäten schärfen, die sich auftun, wenn man „good governance“ nicht nur in Übergangsgesellschaften, sondern auch in den „alten“ Demokratien Westeuropas einführen will.
Letztlich werden auch die Auswirkungen der europäischen Integration in diesem Zusammenhang genau unter die Lupe genommen.

Beurteilung:   Die Studierenden nehmen aktiv an den Diskussionen teil, bereiten und tragen eine Präsentation zu einem Thema vor, auf das sie sich mit dem Seminarkoordinator bzw. der Seminarkoordinatorin geeinigt haben, führen ihre eigenen Untersuchungen durch und reichen eine Forschungsarbeit ein, die mindestens 6.000 Wörter umfasst. Die Benotung erfolgt nach dem österreichischen System.

229.101         Fächerübergreifendes DoktorandInnenseminar Menschenrechte und Demokratie, Seminar, 2st. – gemeinsam mit Benedek, Fischer, Haller, Koller, Lenz, Meyer, Neuhold, Parncutt, Prettenthaler-Ziegerhofer, Remele, Schidlechner-Lienhart, Sturn

Termine:        Montags, 18.00-19.30 Uhr, SR 19.02

Ziel:                Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, der Interdisziplinarität, die Forschungsfragen aus dem Bereich der Menschenrechte und Demokratie meist immanent ist, gerecht zu werden. Die TeilnehmerInnen erhalten konkrete Unterstützung bei der Umsetzung der damit verbundenen hohen Anforderungen, indem sie ihre Arbeiten in einem fächerübergreifenden Team zur Diskussion stellen. Dadurch werden die TeilnehmerInnen mit der Praxis der Präsentation und Diskussion auf wissenschaftlichen Veranstaltungen vertraut gemacht.

Inhalt:             Die Lehrveranstaltung ist ein erster Baustein innerhalb des Doktoratsprogramms Menschenrechte und Demokratie und soll in zwei Blöcke gegliedert werden. Der erste Teil der Lehrveranstaltung besteht aus einer Einführung in die Thematik der Menschenrechte als Querschnittsmaterie. Dabei soll das Thema Menschenrechte von rechtswissenschaftlicher, sozialwissenschaftlicher, geisteswissenschaftlicher, theologischer und naturwissenschaftlicher Perspektive betrachtet werden. Einen besonderen Impuls dazu geben die Arbeiten der Studierenden, welche im zweiten Teil der Lehrveranstaltung im Hinblick auf menschenrechtliche Fragen präsentiert und diskutiert werden.

Lehr- und Lernmethode: Durch die Diskussion von Fragen und Probleme mit Menschenrechtsbezug, die sich in den Dissertationen der Studierenden ergeben, wird die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten gestärkt. Der interdisziplinäre Fokus soll zudem auch die Qualität der Dissertationen stärken.

Beurteilung:   Präsentation der Dissertationen bzw. schriftlicher Beiträge, aktive Mitarbeit

Literatur:       Wird themenspezifisch angegeben

505.160         Fächerübergreifendes DoktorandInnenseminar (Migration-Diversität-Globale Gesellschaften), Seminar, 2st. – gemeinsam mit Benedek, Ertler, Fleck, Hölbling, Kaser, Katschnig-Fasch, Maierhofer, Prettenthaler-Ziegerhofer, Rieser, Rolshoven, Scherke, Schmidlechner-Lienhart, Sprung, Wolf, Zimmermann

Termine:        Montags, 18.00-19.30 Uhr, SR 19.02

Ziel:                Erweiterung der Forschungskompetenzen, Anregung für eigene Forschungsarbeiten.

Inhalt:             Inter- und transdisziplinäre Auseinandersetzung mit der Thematik.
Definitionen, Forschungsstand, Literatur, Theorien und Konzepte.

Lehr- und Lernmethode: interaktiv (z.B. v.a. durch Referate, Diskussionen etc.)

Beurteilung:   Präsentation der Forschungsarbeiten

Literatur:       Im Handapparat