o.Univ.Prof. Dr. Joseph Marko
Lehrveranstaltungen im
WS
2010/11
200.001
Ausgewählte Kapitel des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des
Strafrechts, Vorlesung, 2st.
Termine:
Mittwochs (ab 13.10. bis 15.12.2010), 12.00-15.30 Uhr, HS 15.13
Ziel:
Vermittlung der grundsätzlichen Funktionsweisen von Verfassung und
Verwaltung
Inhalt: Einführung
in das Verfassungs- und Verwaltungsrecht Österreichs, Funktion von Verfassung
und Verfassungsrecht, Baugesetze der Verfassung, Grundrechte,
verfassungsrechtliche Grundlagen der Verwaltung, Verwaltungsverfahren und
Rechtsschutz.
Lehr- und Lernmethode: Vortrag mit Prüfungsbeispielen
Beurteilung: schriftliche Prüfung
Literatur:
Stolzlechner, Einführung in das öffentliche Recht, 4. Auflage (2007),
kleine B-VG-Textausgabe z.B. Kodex Einführungsgesetze ABGB und B-VG, 5. Auflage
(2008)
216.015
Doktoratskolloquium Öffentliches Recht und Politikwissenschaft,
Doktoratskolloquium, 2st.
Termine:
Mittwochs, 17.30-19.30 Uhr, SR 15.34
Ziel:
Teilnehmende sollen in Folge der Präsentation ihrer Forschung (im
Rahmen des Doktoratsstudiums) und die darauf folgende Diskussion ihrer
Forschungsansätze ein Feedback erhalten, von dem sie für ihre weitere
Forschung profitieren können. Darüber hinaus sollen sie durch Vorträge weiter
fortgeschrittener WissenschafterInnen und PraktikerInnen weitere Impulse
erfahren haben.
Inhalt: Präsentation
und Diskussion von Forschungsansätzen und -ergebnissen im Rahmen der
Dissertationserstellung und von Vorträgen Dritter. Die Betreuung von
DissertantInnen gemäß § 8 ist vorrangig.
Lehr- und
Lernmethoden: Vortrag und Präsentation einzelner Teilnehmer bzw. einzelner
Gäste mit anschließender Diskussion in der Gruppe.
Beurteilung:
immanenter Prüfungscharakter
216.034
Doktoratskolloquium, Seminar, 2st. – gemeinsam mit Florian Bieber
Termine:
Dienstags
(5.10., 19.10., 9.11., 23.11., 7.12.2010 sowie 11.1., 25.1.2011),
14.00-17.00 Uhr, SR 15.33
Ziel:
Verständnis der Methoden für eine Verfassung einer Dissertation,
sowie den Erfahrungsaustausch verschiedener Dissertanten.
Inhalt: Vermittlung
von sozial- und geisteswissenschaftlichen Methoden für das Verfassen einer
Dissertation, Diskussion von praktischen Aspekten des wissenschaftlichen
Arbeitens, wie Präsentationen und die Veröffentlichung wissenschaftlicher
Arbeiten.
Lehr- und
Lernmethode: Mitarbeit, Kurzreferate, kurze
Hausarbeiten und Vorstellung von Aspekten der Dissertation
Beurteilung:
immanenter Prüfungscharakter, Mitarbeit 30%, Referate, Präsentation
der Dissertation 30%, Schriftliche Hausarbeiten 40%
Literatur:
Patrick
Dunleavy, Authoring a PhD: How to Plan, Draft, Write and Finish a Doctoral
Thesis or Dissertation, Basingstoke: Palgrade, 2003. – David Marsh and Gerry
Stoker, Theory and Methods in Political
Science, Basingstoke: Palgrave, 2010. – John Tosh, The Pursuit of History:
Aims, Methods and New Directions in the Study of Modern History, London: Longman,
2006.
Eine detaillierte Literaturliste wird zu Beginn der Lehrveranstaltung
verteilt.
216.025
Autonomie und Integration: Vom Minderheitenschutz zum Diversity
Management – Vergleichende und kontextuelle rechtliche Perspektiven,
Seminar, 2st.
Termine:
Do,
14.10.2010, 9.00-20.00 Uhr, SR 15.43 und
Fr, 15.10.2010, 9.00-20.00 Uhr, SR 15.43
Ziel:
Die Studierenden erhalten eine Einführung in einen multi- und
interdisziplinären Ansatz, der rechtlich-dogmatische, neo-institutionelle und
soziologischempirische Forschungsmethoden vereint. Sie lernen Unterschiedliche
Theorien und deren mögliche Wirkungsweisen in der Praxis kennen. Die
Studierenden verfassen Forschungsarbeiten und nehmen an laufenden
Forschungsprojekten teil. Dadurch schulen sie
ihre Soft Skills in den Bereichen Projektentwicklung, Projektmanagement,
strategisches Denken und Beratung.
Inhalt:
Im ersten Teil des Seminars beschäftigen sich die Studierenden von der
Perspektive der politischen Theorie und vergleichenden Soziologie aus mit der
Gruppenbildung und Idealtypen von Gruppenbeziehungen. Dabei analysieren sie die
Theorien und Ideologien des Nationalismus und setzen sich mit dem Problem der
mangelnden „Definition“ von Minderheiten auseinander. Darüber hinaus werden
auch methodologische Probleme angesprochen, die sich aus der Rechtstheorie und
verschiedenen Konzepten des Liberalismus ergeben.
Der zweite Teil des Seminars beschäftigt sich mit sämtlichen
Rechtsinstrumenten auf der internationalen und supranationalen Ebene, d.h. mit
der UNO, OSZE, dem Europarat und der EU sowie der Rechtsprechung oder den
politischen Kontrollmechanismen.
Der dritte Teil des Seminars ist den diversen Instrumenten des
Minderheitenschutzes in nationalen Verfassungs- und Rechtssystemen gewidmet, und
zwar aus der Perspektive des vergleichenden Verfassungsrechts. Die Studierenden
beurteilen dabei deren „Effektivität“ in Hinblick auf die Erfüllung der
Funktionen Autonomie und Integration in den unterschiedlichen Bereichen Bildung,
Arbeitsmarkt und politische Beteiligung. Ein spezieller Schwerpunkt liegt auf
der Frage, ob die scharfe Trennlinie zwischen „alten“, d.h. traditionellen
oder autochthonen Minderheiten, und „neuen“ Minderheiten, die sich aus der
Immigration heraus gebildet haben, durch einen allgemeinen und einschließenden
Ansatz, welcher auf dem Prinzip der kulturellen Vielfalt basiert, überwunden
werden kann.
Am Ende des Seminars werden Standardsetzung und Überwachungsprozesse
diskutiert, ebenso wie die Kreuzbefruchtung zwischen nationalen und
supranationalen Ebenen auf der einen Seite und zwischen verschiedenen
Organisationen auf der anderen Seite. Dabei soll untersucht werden, ob es ein
sich entwickelndes „europäisches“ Rechtssystem des Managements von Vielfalt
gibt.
Beurteilung:
Die Studierenden nehmen aktiv an den Diskussionen teil, bereiten und tragen
eine Präsentation zu einem Thema vor, auf das sie sich mit dem
Seminarkoordinator bzw. der Seminarkoordinatorin geeinigt haben, führen ihre
eigenen Untersuchungen durch und reichen eine Forschungsarbeit ein, die
mindestens 6.000 Wörter umfasst. Die Benotung erfolgt nach dem österreichischen
System.
216.026
Europäische Integration, Governance und Verwaltung in
Post-Konflikt-Gesellschaften, Seminar, 2st.
Termine:
Do, 13.1.2011, 9.00-20.00 Uhr, SR 15.33 und Fr,
14.1.2011, 9.00-20.00 Uhr, SR 15.33
Ziel:
Die Studierenden erhalten eine Einführung in einen multi- und
interdisziplinären Ansatz, der rechtlich-dogmatische, neo-institutionelle und
soziologischempirische Forschungsmethoden vereint. Sie lernen unterschiedliche
Theorien und deren mögliche Wirkungsweisen in der Praxis kennen. Die
Studierenden verfassen Forschungsarbeiten und nehmen an laufenden
Forschungsprojekten teil. Dadurch schulen sie ihre Soft Skills in den Bereichen
Projektentwicklung, Projektmanagement, strategisches Denken und Beratung.
Inhalt: Das
Seminar widmet sich Fallstudien über gewaltsame ethnische Konflikte in Europa,
Konfliktlösungsvereinbarungen und Wiederaufbau- und Versöhnungsbemühungen in
stark geteilten Gesellschaften und deren Vergleich untereinander. Die
Studierenden sollen so „Erfolgs-“ und „Misserfolgsfaktoren“ der
einzelnen Methoden identifizieren. Dabei werden wir uns speziell mit Nordirland,
dem Baskenland, Belgien, der Schweiz, den Aland-Inseln, Südtirol, Bosnien und
Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Zypern, Moldawien und Georgien befassen, und
zwar aus der Perspektive des vergleichenden Föderalismus und Regionalismus.
Die Studierenden beschäftigen sich mit den verschiedenen Phasen des Konflikts
und den Bemühungen nationaler und internationaler Akteure beim Wiederaufbau der
Staaten und deren Wirtschaft. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht nur auf
staatenformenden Nationen und ihren politischen Bestrebungen, sondern auch auf
diversen Minderheitengruppen.
Zusätzlich soll eine genaue Beschäftigung mit verschiedenen Bereichen,
darunter öffentliche Verwaltung, Rechtswesen, Arbeitsmarkt, Bildung und Medien,
das Bewusstsein der Studierenden in Hinblick auf die Zusammenhänge und
Komplexitäten schärfen, die sich auftun, wenn man „good governance“ nicht
nur in Übergangsgesellschaften, sondern auch in den „alten“ Demokratien
Westeuropas einführen will.
Letztlich werden auch die Auswirkungen der europäischen Integration in diesem
Zusammenhang genau unter die Lupe genommen.
Beurteilung:
Die Studierenden nehmen aktiv an den Diskussionen teil, bereiten und
tragen eine Präsentation zu einem Thema vor, auf das sie sich mit dem
Seminarkoordinator bzw. der Seminarkoordinatorin geeinigt haben, führen ihre
eigenen Untersuchungen durch und reichen eine Forschungsarbeit ein, die
mindestens 6.000 Wörter umfasst. Die Benotung erfolgt nach dem österreichischen
System.
229.101
Fächerübergreifendes DoktorandInnenseminar Menschenrechte und
Demokratie, Seminar, 2st. – gemeinsam mit Benedek, Fischer, Haller, Koller,
Lenz, Meyer, Neuhold, Parncutt, Prettenthaler-Ziegerhofer, Remele,
Schidlechner-Lienhart, Sturn
Termine:
Montags,
18.00-19.30 Uhr, SR 19.02
Ziel:
Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, der Interdisziplinarität, die
Forschungsfragen aus dem Bereich der Menschenrechte und Demokratie meist
immanent ist, gerecht zu werden. Die TeilnehmerInnen erhalten konkrete Unterstützung
bei der Umsetzung der damit verbundenen hohen Anforderungen, indem sie ihre
Arbeiten in einem fächerübergreifenden Team zur Diskussion stellen. Dadurch
werden die TeilnehmerInnen mit der Praxis der Präsentation und Diskussion auf
wissenschaftlichen Veranstaltungen vertraut gemacht.
Inhalt:
Die Lehrveranstaltung ist ein erster Baustein innerhalb des
Doktoratsprogramms Menschenrechte und Demokratie und soll in zwei Blöcke
gegliedert werden. Der erste Teil der Lehrveranstaltung besteht aus einer Einführung
in die Thematik der Menschenrechte als Querschnittsmaterie. Dabei soll das Thema
Menschenrechte von rechtswissenschaftlicher, sozialwissenschaftlicher,
geisteswissenschaftlicher, theologischer und naturwissenschaftlicher Perspektive
betrachtet werden. Einen besonderen Impuls dazu geben die Arbeiten der
Studierenden, welche im zweiten Teil der Lehrveranstaltung im Hinblick auf
menschenrechtliche Fragen präsentiert und diskutiert werden.
Lehr- und
Lernmethode: Durch die Diskussion von Fragen und Probleme mit
Menschenrechtsbezug, die sich in den Dissertationen der Studierenden ergeben,
wird die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten gestärkt.
Der interdisziplinäre Fokus soll zudem auch die Qualität der Dissertationen stärken.
Beurteilung: Präsentation der Dissertationen bzw. schriftlicher
Beiträge, aktive Mitarbeit
Literatur:
Wird themenspezifisch angegeben
505.160
Fächerübergreifendes DoktorandInnenseminar (Migration-Diversität-Globale
Gesellschaften), Seminar, 2st. – gemeinsam mit Benedek, Ertler, Fleck, Hölbling,
Kaser, Katschnig-Fasch, Maierhofer, Prettenthaler-Ziegerhofer, Rieser,
Rolshoven, Scherke, Schmidlechner-Lienhart, Sprung, Wolf, Zimmermann
Termine:
Montags, 18.00-19.30 Uhr, SR 19.02
Ziel:
Erweiterung der Forschungskompetenzen, Anregung für eigene
Forschungsarbeiten.
Inhalt:
Inter- und transdisziplinäre Auseinandersetzung mit der Thematik.
Definitionen, Forschungsstand, Literatur, Theorien und Konzepte.
Lehr- und
Lernmethode: interaktiv (z.B. v.a. durch Referate,
Diskussionen etc.)
Beurteilung: Präsentation der Forschungsarbeiten
Literatur:
Im Handapparat