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Der
Standard / Gerhard Fröhlich, 23.Okt.
1999 Von
den Tempelwächtern der Wissenschaft
In den Wissenschaften herrscht, ähnlich wie in der katholischen Kirche ("nihil obstat"), offiziell Zensur. Allerdings ist sie eine relative: Niemand wird am Forschen gehindert - aus eigener Tasche finanziert, und auf eigene Kosten in einem Kleinverlag vervielfältigt oder ins Web gestellt. Doch von den Hardlinern der Evaluation werden vielfach nur Beiträge in "peer reviewed" Journalen als wissenschaftlich akzteptiert. Bücher oder detaillierte Forschungsberichte ("Graue Literatur") seien nur von geringem Wert. "Peer-Review"
(P-R) nennt sich das Kontrollsystem, der TÜV der Wissenschaften:
Gutachter (wenn man etwas auf sich hält: anonyme Gutachter - ohne
Angst vor Rache) sichern Qualität, verhindern Redundanz und Chaos
- so die offiziöse Sicht. Genährt wird die wachsende Welle der Kritik durch zahlreiche negative empirische Befunde zum P-R-System: Zwei Psychologen hatten zwölf angesehenen Journalen ihrer Zunft je einen Aufsatz entnommen und diese bereits veröffentlichten Manuskripte (nach Änderung der Verfassernamen etc.) jeweils bei denselben Zeitschriften erneut eingereicht. Nur drei von zwölf Herausgebern erkannten die in ihren Journalen vor eineinhalb bis drei Jahren bereits publizierten Aufsätze wieder. Die übrigen Aufsätze wurden erneut begutachtet: Nur ein einziger Beitrag wurde angenommen, alle übrigen wurden negativ begutachtet abgelehnt ("schwerwiegende methodologische Mängel"). Je 50 abgelehnte und akzeptierte Projektanträge an die National ScienceFoundation, USA, wurden erneut von NSF-Gutachtern bewertet. Fazit der Wissenschaftsforscher: Annahme oder Ablehnung des Antrags sei zufällig.
Gutachtern
fällt es schwer, Distanz zu eigenen Vorurteilen oder politischen
Einstellungen zu wahren.
Peer-Review-Hardliner
könnten kontern: negative Bewertungen kämen von enttäuschten,
gescheiterten WissenschaftlerInnen. Doch bundesdeutsche (Mittelbau-)Angehörige
führen gerade ihre bisherigen Veröffentlichungserfolge auf "Glück
und soziale Beziehungen" zurück. Ähnlich berichteten die
von Harriet Zuckerman untersuchten Nobelpreisträger von ungerechtfertigter
Überschüttung mit Belohnungen und Bevorteilungen. Die Refereetätigkeit
bringt zwar Macht und Informationsvorsprünge, wird aber meist unhonoriert
nebenher betrieben: Drei Viertel der Referees sind nicht einmal über
das endgültige "Schicksal" der von ihnen referierten Manuskripte
informiert. Die anonyme Begutachtung verkommt zum Prestige-Schmuck: Autoren
bezeichnen ihre Veröffentlichungen selbstbevorteilend fälschlicherweise
als anonym begutachtet. Oft scheint die Behandlung
von Projektanträgen bzw. Manuskripten recht willkürlich.Viele
Studien belegen die mangelnde Übereinstimmung der Gutachter. Nur
ein Teil der Journale legt die Kriterien ihrer Gutachter offen - sofern
überhaupt vorhanden. Die Qualität von Artikel, welche die Hürden
des Gutachtersystems erfolgreich überwunden haben, wird in inhaltsanalytischen
Studien kritisiert. Artikel in angesehenen deutschsprachigen Soziologie-Journalen
könnten demnach kaum durch andere methodisch überprüft
werden - unverzichtbare Angaben dazu fehlten in fast allen Beiträgen
der Stichprobe; den Gutachtern scheint dies entgangen zu sein. Reformvorschläge
pochen auf Einsichtnahme in die vollständigen Gutachtentexte durch
die Begutachteten, verbindliche, offengelegte Kriterienlisten für
Gutachter, seltener die regelmäßige Begutachtung der Referees
selbst. Radikalere KritikerInnen fordern statt der bisherigen Arkanpraxis
ein offenes System, z B. die Lagerung von Manuskripte, Gutachten, Stellungnahmen
und Kritiken in digitalen Preprint-Archiven. Die Anonymität der Gutachter
solle aufgehoben werden, sie beeinträchtige offene Diskussion und
Kritik, aus Angst vor Rache der Kritisierten im Schutze der Anonymität.
Andere hingegen fordern die allgemeine Durchsetzung der Doppelblindbegutachtung
(das heißt, auch die Identität des Begutachteten wird während
des Verfahrens geheimgehalten). Im Vergleich zu Einfachblindverfahren
schneiden Doppelblindverfahren besser ab, auch die Benachteiligung von
WissenschaftlerInnen aus statusniedrigeren Institutionen verringert sich.
Ich schlage vor, dem
Zufall mehr Raum zu geben: In der BRD werden
Zivilprozesse den Richtern vom Computer per Zufall zugewiesen, um eine
Verzerrung durch Willkür zu verhindern. Durch die Bestimmung von
Gutachtern kann ein Herausgeber das Ergebnis des Gutachtens nämlich
erheblich vorherbestimmen. Zudem zeigen Befunde, dass Herausgeber einen
Großteil der Begutachtungen oft an einige wenige "Oligopolisten"
vergeben, das Gros des Gutachterpools hingegen nur fallweise heranziehen.
In paradigmenschwachen Gebieten und pluralistischen Journalen könnte
je ein Gutachter aus dem eigenen und dem "feindlichen" Lager
zufällig ausgewählt werden. Finanzämter fordern
bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen nicht von vornherein
alle Belege an; die Steuerpflichtigen müssen aber damit rechnen,
dass ihr Fall aufgerollt wird und sie sämtliche Unterlagen vorlegen
müssen. Es würde analog dazu die Kontrollmöglichkeit von
Schlamperei und Betrug etwas verbessern, wenn projekt- bzw. Manuskripteinreicher
einkalkulieren müssten, mit einem Risiko von fünf bis zehn Prozent
zufällig ausgewählt zu werden, ihre Rohdaten und Labor-Tagebücher
vorzuweisen (bisher sind diese laut Nachfolgestudien meist "verlegt,
verbrannt, verloren gegangen"). Schließlich könnte man aus der Klage, das Peer-Review-System sei ein "Lotteriespiel", eine Tugend machen: Warum nicht einen kleineren Teil des Forschungsbudgets tatsächlich in Form einer Innovations-Lotterie nach Losentscheid ausschütten?
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